Medien und Meinungsfreiheit Bewilligung

    Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen

    Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie Fördergelder für Projekte zur Medien- und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.

    Beschreibung

    Zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung vergibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jährlich Fördergelder. Dabei arbeitet das BMZ mit der Deutsche Welle Akademie zusammen.

    Wenn Sie in der Deutsche Welle Akademie tätig sind und ein Projekt planen, das Medien- und Meinungsfreiheit fördert, können Sie sich mit Ihrem Projekt bei der BMZ um Fördergelder bewerben.

    Der Antrag ist kostenlos.

    Die Förderung

    • gilt für ein Haushaltsjahr,
    • ist nicht übertragbar und
    • gilt nur für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

    Online-Dienst

    Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit online beantragen

    ID: B100019_111690716

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

    Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9953510-3145

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-3145

    E-Mail: RLG13@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • ausführliche Projektbeschreibung
    • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
    • Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde

    Voraussetzungen

    • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
    • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
    • Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Die Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online beantragen.

    Förderung per Post beantragen:

    • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
    • Sie schicken Ihren Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
    • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

    Förderung online beantragen:

    • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
    • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie den Antrag online aus.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
    • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Pressefreiheit, DW Akademie, Medienförderung, Medienentwicklung, Medien und Meinungsfreiheit, DW, Deutsche Welle Akademie, Meinungsfreiheit, Medienfreiheit, Deutsche Welle, Medienförderung in Entwicklungsländern, BMZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English