Zulassung Luftsicherheitsprogramm Erteilung ausländische Luftfahrtunternehmen

    Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen beantragen

    Wenn Sie als ausländisches Luftfahrunternehmen Flüge nach Deutschland durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.

    Beschreibung

    Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und fortentwickeln. Das Luftsicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Luftfahrtunternehmen anwendet, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dazu, um Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

    Als ausländisches Luftfahrtunternehmen, das beabsichtigt, Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen, müssen Sie ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zur Zulassung vorlegen.

    Warum brauche ich die Zulassung?

    Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm ist eine Voraussetzung für die Erteilung

    • der Betriebsgenehmigung vor der Aufnahme von Fluglinienverkehr von und nach Deutschland für Luftfahrtunternehmen aus, die nicht in im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind
    • der Einflugerlaubnis vor der Aufnahme von Charterflügen von und nach Deutschland für Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EWR-Mitgliedstaaten

    Wie lange ist das zugelassene Luftsicherheitsprogramm gültig?

    Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm für ausländische Luftfahrtunternehmen ist unbegrenzt gültig.

    Spätestens 5 Jahre nach der Zulassung wird aber geprüft, ob das Luftsicherheitsprogramm es noch den dann geltenden Vorschriften entspricht.

    Sie sind daher verpflichtet, alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

    Welche Ausnahmen gibt es?

    In folgenden Fällen kann von einer Zulassung des Luftsicherheitsprogramms abgesehen werden:

    • Ihr Unternehmen betreibt ausschließlich Luftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von bis zu 5,7 Tonnen. Eine Vorlage zur Zulassung kann im Einzelfall verlangt werden.
    • Sie haben bereits eine Bestätigung der zuständigen Behörde Ihres Staates im EWR, dass Sie ein gebilligtes Luftsicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen nach EU-Verordnung haben.

    Die Ausnahmen gelten nicht für die Zulassung von Sonder-Luftsicherheitsprogrammen für Einflüge nach Berlin.

    Online-Dienst

    Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen online beantragen

    ID: B100019_109121346

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 5

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23556500

    Fax: +49 531 23536599

    E-Mail: luftsicherheitsprogramm@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn keine Luftsicherheitsbeauftragten benannt wurden oder die antragsstellende Person nicht der oder die Luftsicherheitsbeauftragte ist:

    • Verpflichtungserklärung

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie stellen den Antrag
      • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
      • als Chief Executive Officer (CEO)
      • in Vertretung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Um die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
      • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto. 
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Wenn die Angaben vollständig sind, stellt das Luftfahrt-Bundesamt nach der Prüfung der Angaben der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten (elektronisch und per Post) Informationen zur Erstellung eines Luftsicherheitsprogramms zur Verfügung.
    • Danach erstellt die oder der Luftsicherheitsbeauftragte das Luftsicherheitsprogramm und übermittelt diese über das Bundesportal an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft das Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
    • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Die Gebühr ist abhängig von der Größe des Luftfahrzeugs und von dem Inhalt des Luftsicherheitsprogramms.: Gebühr ab 500.00 EUR bis 5000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Luftfahrtunternehmen sind dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Luftfahrt, Einflugerlaubnis, Luftfahrzeug, Betriebsgenehmigung, Luftsicherheitsbeauftragte, LSP, Luftsicherheitsprogramm, Luftsicherheitsbeauftragter, ausländisch, Luftsicherheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de