Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit Ausstellung

    Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC): Ausstellung beantragen und ARC einreichen

    Wenn Sie ein Luftfahrzeug betreiben möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung über dessen Lufttüchtigkeit (Airworthiness Review Certificate, ARC).

    Beschreibung

    Ein Luftfahrzeug gilt als lufttüchtig, wenn es alle notwendigen Forderungen erfüllt, um in einem sicheren Zustand fliegen zu können. Dokumentiert wird die Lufttüchtigkeit in der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit, des sogenannten Airworthiness Review Certificate, ARC. Ohne gültiges ARC dürfen Flugzeuge, Helikopter oder weitere Luftfahrzeuge nicht betrieben werden. 


    Sie können

    • die Ausstellung eines ARC beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
    • ein neu ausgestelltes oder verlängertes ARC beim LBA einreichen.

    Ein ARC kann je nach Berechtigung ausgestellt werden durch

    • das LBA,
    • eine Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) mit dem Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit,
    • eine kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation, der sogenannten Combined Airworthiness Organisation (CAO), mit dem Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit oder
    • ein unabhängiges Lufttüchtigkeitsprüfpersonal, der sogenannten Independent Airworthiness Review Staff (IARS), mit der entsprechenden Berechtigung.

    Ob Sie ein ARC direkt beim LBA einreichen können oder die Ausstellung beim LBA beantragen müssen, hängt unter anderem davon ab, 

    • ob Sie Halterin oder Halter des Luftfahrzeugs sind,
    • ob die ausstellende Organisation oder Person über ein Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit oder eine entsprechende Berechtigung verfügt,
    • ob die Lufttüchtigkeitsprüfung im Ausland oder nach ausländischen Prüfvorschriften durchgeführt wurde.

    Ein ARC ist 1 Jahr gültig. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Mal verlängert werden.
     

    Online-Dienst

    Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC): Ausstellung online beantragen und ARC online einreichen

    ID: B100019_117278990

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 21

    38144 Braunschweig

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
      Linie:
      • Bus: 436

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 23555597

    Telefon Festnetz: +49 531 23550

    E-Mail: reft5@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Bankverbindung

    Bundeskasse Halle, zugunsten LBA

    Empfänger: Bundeskasse Halle, zugunsten LBA

    IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40

    BIC: MARKDEF1860

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 21

    38144 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: amp@lba.de

    Internet

    Bankverbindung

    Bundeskasse Halle, zugunsten LBA

    Empfänger: Bundeskasse Halle, zugunsten LBA

    IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40

    BIC: MARKDEF1860

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    für die Ausstellung eines ARC:

    • Empfehlungsbericht
    • Nachweisunterlagen der vollständig dokumentierten Prüfung

    wenn der Empfehlungsbericht von einer Organisation erstellt wurde, die nicht durch das LBA genehmigt wurde, zusätzlich:

    • Genehmigungsurkunde der CAMO oder CAO
      • CAMO: "EASA beziehungsweise LBA Form 14"
      • CAO: "EASA beziehungsweise LBA Form 3-CAO"
    • Arbeitsumfang (Scope of Work)
    • ARS-Berechtigung des Lufttüchtigkeitsprüfpersonals

    wenn Sie den Antrag in Vertretung der Halterin oder des Halters einreichen:

    • Nachweis der Vertretungsvollmacht

    für die Einreichung des ARC:

    • ARC (Formblatt 15b oder Formblatt 15c)

    wenn die Lufttüchtigkeit durch eine lizenzinnehabende Organisation mit IARS-Berechtigung geprüft wurde, die nicht über eine deutsche Teil-66-Lizenznummer verfügt:

    • Teil-66 Lizenz
    • IARS-Berechtigung 

    wenn das ARC von einer Organisation erstellt wurde, die nicht durch das LBA genehmigt wurde, zusätzlich:

    • Genehmigungsurkunde
      • CAMO: "EASA Form 14"
      • CAO: "EASA Form 3-CAO"
         

    Voraussetzungen

    für die Ausstellung eines ARC:

    • Sie sind Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs als
      • natürliche Person,
      • Haltergemeinschaft - vertreten durch eine Halterin oder einen Halter oder
      • juristische Person.
    • Sie sind als CAMO oder CAO im Auftrag der Halterin oder des Halters tätig.
    • Die Organisation, die den Empfehlungsbericht ausstellt, hat eine Genehmigung als CAMO oder CAO. 
    • Wenn die Prüfung nach ausländischen Prüfvorschriften erfolgt ist: Es wurde eine Anerkennung der Instandhaltungsnachweise im Sinne der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät erwirkt.

    für das Einreichen der ARC:

    • ein neu ausgestelltes ARC können im Auftrag der Halterin oder des Halters einreichen
      • CAMOs
      • CAOs
      • IARS
    • ein verlängertes ARC können einreichen
      • CAMOs
      • CAOs
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
     

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung eines ARC online oder per Post, Fax oder E-Mail beantragen und das ARC online oder per Post, Fax oder E-Mail einreichen.
    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto.  
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an das LBA senden.
    • Das LBA prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt sind.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen. Das LBA sendet Ihnen
    • einen Genehmigungsbescheid, 
    • die Bescheinigung über die Lufttüchtigkeit (ARC)
    • und einen Kostenbescheid.

    Antrag per Post oder Fax:

    • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
    • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
       

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    30 Tage (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen. Bei Unklarheiten und Nachfragen setzt sich das LBA schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.)

    Kosten

    Kosten für die Ausstellung eines ARC.: Gebühr ab 100.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Stichwörter

    Verkehrszulassung, ARS-Berechtigung, Luftschiff, Flugzeug, Form 15c, Form 15a, ARC, CAMO, Combined Airworthiness Organisation, Continuing Airworthiness Management Organisation, Unabhängiges Lufttüchtigkeitsprüfpersonal, Form 15b, Airworthiness Review Certification, IARS, Luftfahrzeug, Lufttüchtigkeit, CAO, Halter, Luftfahrt, Halterin, Helikopter, Betriebsprüfer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English