Genehmigung Wet-Lease Erteilung

    Wet-Lease anzeigen oder beantragen

    Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmen Luftfahrzeuge im Rahmen von Wet-Lease-Vereinbarungen nutzen möchten, müssen Sie dies beantragen oder anzeigen.

    Beschreibung

    Bei einem Wet-Lease handelt es sich um das Vermieten oder Anmieten eines Luftfahrzeugs. Im Gegensatz zum Dry-Lease erfolgt das Leasing bei einem Wet-Lease mit Besatzung und enthält darüber hinaus die Kosten für Wartung und Versicherung (Aircraft Charter Maintenance Insurance, ACMI). Das leasinggebende Unternehmen, im Folgenden Lessor genannt, führt im Auftrag des leasingnehmenden Unternehmens, im Folgenden Lessee genannt, Transportaufträge durch. Einen Wet-Lease müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anzeigen und beantragen.

    Welche Leasingfälle können Sie anzeigen?

    • Wet-Lease-In
    • Kurzzeit-Wet-Lease-In: Abruf aus einem Rahmenvertrag
    • Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs (zum Beispiel Aircraft on Ground, AOG)
    • Wet-Lease-Out
    • kurzfristige Abmeldung eines Luftfahrzeugs aus einem Rahmenvertrag

    Wet-Lease-In

    Ein Wet-Lease-In ist eine Vereinbarung zwischen Luftfahrtunternehmen, nach der das Luftfahrzeug unter dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) des Lessors betrieben wird. Das Luftfahrzeug verbleibt im AOC des Lessors. Der Lessor übernimmt daher weiterhin die flugbetriebliche, technische und wirtschaftliche Verantwortung über das vermietete Luftfahrzeug. Das angemietete Luftfahrzeug wird somit nicht in das AOC des Lessee aufgenommen. Sie können einen Wet-Lease-In für ein Luftfahrzeug oder mehrere Luftfahrzeuge beantragen für einen Zeitraum bis maximal 1 Jahr beantragen. Anschließende Verlängerungen sind möglich.

    Wet-Lease im Rahmenvertrag

    Sie haben die Möglichkeit, mit einem anderen Luftfahrtunternehmen einen Rahmenvertrag als Wet-Lease-In Leasingvereinbarung abzuschließen. In diesem Rahmenvertrag werden alle Luftfahrzeuge aufgenommen, die vom mietenden Unternehmen per Wet-Lease-In angemietet werden können. In Rahmenvereinbarungen können zwischen den Vertragsparteien Laufzeiten bis maximal 1 Jahr vereinbart werden. Anschließende Verlängerungen sind möglich.

    Möchten Sie ein Luftfahrzeug aus dem Rahmenvertrag abrufen, teilen Sie dies dem LBA über eine Abrufanzeige zur Information mit.

    Mit der Genehmigung eines Wet-Lease oder eines Rahmenvertrags für Leasingvereinbarungen zu geplanten Leasings erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und die angepasste eigens dafür entworfenen "Anlage Wet-Lese-In" zur Betriebsgenehmigung. Die Anzeige eines Leasingereignisses erfolgt ohne weitere beziehungsweise nachträgliche Genehmigung.

    Kurzzeit-Wet-Lease-In

    Mit einem Kurzzeit-Wet-Lease-In aus einem Rahmenvertrag informieren Sie das LBA darüber, dass ein einzelnes Luftfahrzeug aus einem Pool einer genehmigten Wet-Lease-In Rahmenvereinbarung abgerufen wird. Die maximale Leasingdauer für einen Kurzzeit-Wet-Lease beträgt 30 Tage pro Abruf.

    Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs

    Mit einem Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug kurzfristig durch eine Anmietung ersetzt werden muss. Grund hierfür kann etwa ein technischer Defekt (Aircraft On Ground, AOG) oder ein anderer dringender betrieblicher Bedarf sein. Der Einsatz ist auf maximal 5 aufeinanderfolgende Tage beschränkt und gilt nur für ein Ereignis.

    Wet-Lease-Out

    Mit einem Wet-Lease-Out informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug samt Besatzung an ein anderes Luftfahrtunternehmen vermietet wird.

    Kurzfristige Abmeldung aus einem Wet-Lease-In-Vertrag

    Mit einer kurzfristen Abmeldung informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug aus einer genehmigten Wet-Lease-In-Vereinbarung vorübergehend abgemeldet werden muss.

    Online-Dienst

    Wet-Lease für Luftfahrzeuge online anzeigen oder beantragen

    ID: B100019_115611639

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 3115

    Fax: +49 531 3199

    E-Mail: aoc@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    bei der Beantragung eines Rahmenvertrags mit einer Vertragsperson aus Deutschland:

    • unterschriebener Rahmenvertrag
    • Versicherungsnachweise in Bezug auf Fluggäste, Reisegepäck, Güter und Dritte sowie verspätete Beförderung für jedes Luftfahrzeug
    • eine von den Lessees unterzeichnete Erklärung darüber, dass sich die Parteien über die jeweiligen Verantwortlichkeiten bewusst sind

    mit einer Vertragsperson aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zusätzlich:

    • Betriebsgenehmigung/AOC und Betriebsspezifikation Ihres Vertragspartners
    • Zulassungsurkunde (Certificate of Registration, CofR) für jedes Luftfahrzeug
    • Lufttüchtigkeitszeugnis (Certificate of Airworthiness, CofA) für jedes Luftfahrzeug
    • Airworthiness Review Certificate (ARC) für jedes Luftfahrzeug

    bei der Beantragung eines Wet-Lease-In

    mit einer Vertragsperson aus Deutschland:

    • unterschriebene Leasingvereinbarung
    • Versicherungsnachweise für Fluggäste, Reisegepäck, Güter und Dritte sowie verspätete Beförderung für jedes Luftfahrzeug
    • eine von den Lessees unterzeichnete Erklärung darüber, dass sich die Parteien über die jeweiligen Verantwortlichkeiten bewusst sind

    mit einer Vertragsperson aus einem Staat des EWR oder aus einem Drittland zusätzlich:

    • Betriebsgenehmigung, Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) und Betriebsspezifikation Ihres Vertragspartners
    • Zulassungsurkunde (Certificate of Registration, CofR) für jedes Luftfahrzeug
    • Lufttüchtigkeitszeugnis (Certificate of Airworthiness, CofA) für jedes Luftfahrzeug
    • Airworthiness Review Certificate (ARC) für jedes Luftfahrzeug

    mit einer Vertragsperson aus einem Drittland zusätzlich:

    • Begründung für den Antrag (oder Formulierung im Freitext) mit detaillierten Erläuterungen, warum das Anmieten von Drittlandgerät gerechtfertigt oder notwendig und sinnvoll ist
    • Nachweis über äquivalente Sicherheitsstandards des Drittlandbetreibers (Third Country Operator, TCO) hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und des Flugbetriebs
    • 5 abgelehnte Nichtverfügbarkeitsanfragen (non objection requests) bei in der Europäischen Union (EU) ansässigen Luftfahrtunternehmen als Nachweis, dass es weder möglich noch sinnvoll ist, in der EU registrierte Luftfahrzeuge anzumieten
    • TCO-Genehmigung des Lessors

    bei der Anzeige und dem Abruf eines Luftfahrzeugs aus einem Rahmenvertrag (Kurzzeit-Wet-Lease-In):

    • Streckenplanung, auf der das gemietete Luftfahrzeug zum Einsatz kommen soll
    • Leasingzeitraum
    • Kennzeichen und Seriennummer des abgerufenen Luftfahrzeugs

    bei der Anzeige eines Wet-Lease-Out:

    • Leasingzeitraum
    • Kennzeichen und Seriennummer des vermietenden Luftfahrzeugs, Optional: Kopie des Mietvertrages oder Beschreibung der Mietbedingungen einschließlich der finanziellen Vereinbarungen
    • Streckenplanung, auf denen das vermietete Luftfahrzeug zum Einsatz kommen soll

    bei der Anzeige eines dringenden betrieblichen Bedarfs (AOG):

    • Kennzeichen beziehungsweise Seriennummer des ausgefallenen Luftfahrzeugs
    • Mitteilung des technischen Defekts des ausgefallenen Luftfahrtzeugs, optional: Kopie des TecLog
    • Einsatzzeitraum

    Folgende Dokumente müssen Sie vorhalten und auf Nachfrage vorzeigen können. Sie können Sie optional zusätzlich hochladen:

    • Zulassungsurkunde (Certificate of Registration, CofR) für jedes Luftfahrzeug
    • Lufttüchtigkeitszeugnis (Certificate of Airworthiness, CofA) für jedes Luftfahrzeug
    • Airworthiness Review Certificate (ARC) für jedes Luftfahrzeug
    • Versicherungsnachweise in Bezug auf Fluggäste, Reisegepäck, Güter und Dritte sowie verspätete Beförderung für jedes Luftfahrzeug
    • Kopie vom Luftverkehrsbetreiberzeugnis des Lessors (Titelblatt und vollständige Betriebsvoraussetzungen)

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln - diese Unterlagen können Sie nachliefern.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen als deutsches Luftfahrtunternehmen eine gültige Betriebsgenehmigung und AOC besitzen.
    • Sie dürfen über Wet-Lease-In-Vereinbarungen nur gleichwertige Luftfahrzeugmuster beantragen, die Ihnen im Rahmen Ihres AOC und Betriebsspezifikationen genehmigt worden sind.
    • Ihre geplanten Flugziele müssen im Bereich der im AOC des Vermieters zugelassenen ICAO-Regionen liegen.

    bei einem Vertragspartner aus einem Drittstaat für Wet-Lease-In:

    • Sie müssen nachweisen, dass das Anmieten gerechtfertigt und notwendig ist.
    • Sie müssen Nichtverfügbarkeitsanfragen bei mindestens 5 Unternehmen aus Staaten des (EWR) vorlegen, die nachweisen, dass diese der Leasinganfrage nicht nachkommen konnten.
    • Sie müssen nachweisen, dass die Sicherheitsstandards des Drittland-Betreibers hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und des Flugbetriebs den europäischen Standards entsprechen.

    für einen Kurzzeit-Wet-Lease-In:

    • Für einen Kurzzeit-Wet-Lease-In muss ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen sein.

    Ausnahme: Wenn bei Ihnen ein dringender betrieblicher Bedarf besteht, können Sie die Sonderregelung für Wet-Lease-In nutzen. Zur Deckung eines dringenden betrieblichen Bedarfs können Sie auch ohne Rahmenvereinbarung für maximal 5 aufeinanderfolgende Tage eine Leasingvereinbarung anzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Einen Wet-Lease-In können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax anzeigen oder beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Das LBA prüft anschließend, ob Ihr Luftfahrtunternehmen alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
    • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Sie können den Bescheid abrufen und erhalten postalisch die angepasste Betriebsgenehmigung.

    Antrag per Post oder Fax:

    • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
    • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Für Wet-Leasing muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Beginn der Miete erfolgen.)

    Antragsfrist: 0 bis 7 Tage (Für die Anzeige sowie Abmeldung von Wet-Lease-Out muss die Meldung 0 bis 7 Tage vor dem Mietereignis liegen.)

    Antragsfrist: 0 bis 3 Tage (Bei einem Wet-Lease-In muss aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs (AOG) die Anmeldung 0 bis 3 Tage nach dem Mietereignis erfolgen.)

    Geltungsdauer: 30 Tage (maximale Leasingdauer pro Abruf.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

    Kosten

    Kosten für die Genehmigung eines Wet-Lease-In: Gebühr ab 500.00 EUR bis 8000.00 EUR

    Kosten für die Genehmigung eines Wet-Lease-Out: Gebühr ab 150.00 EUR bis 500.00 EUR

    Kosten für die Genehmigung eines Rahmenvertrags: Gebühr ab 1200.00 EUR bis 8000.00 EUR

    Kosten für die Genehmigung einer Anzeige: Gebühr ab 150.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Stichwörter

    LBA, kurzfristig, Leasing, AOG, AOC, Abmeldung, Betriebsgenehmigung, Wet-Lease-Out, Flugzeuge, Abmelden, Betrieblich, Genehmigung, dringend, Rahmenvereinbarung, betrieblicher, beantragen, ACMI, Änderung, Luftfahrt, genehmigen, Anzeige, Flugzeug, Luftfahrzeug, Rahmenvertrag, Luftfahrtunternehmen, Wet-Lease, Hubschrauber, Leasingvereinbarung, Anzeigen, Drehflügler, ändern, Antrag, Luftfahrzeuge, Wet-Lease-In, leasen, Bedarf, Luftfahrt-Bundesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English