Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Gefahrguttransport im Luftverkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Gefahrguttransport im Luftverkehr beantragen

    Wenn Sie eigentlich verbotene gefährliche Güter im Luftverkehr transportieren wollen, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Überfluggenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie oder Ihre Organisation verbotene gefährliche Güter,

    • wie zum Beispiel Waffen

    in zivilen Luftfahrzeugen transportieren möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes.

    Folgende Genehmigungen können Sie beantragen:

    • Ausnahmegenehmigung:
      • für den Transport mit zivilen Luftfahrzeugen von verbotenen gefährlichen Gütern einschließlich Waffen
    • Überfluggenehmigung:
      • für den Transport von verbotenen gefährlichen Gütern über deutsches Hoheitsgebiet
    • A 88:
      • für den Transport von ungetestete Batterien, also Prototypen
    • A 99:
      • für den Transport von Batterien mit einem Gewicht von mehr als 35 Kilogramm
    • Sonderbestimmungen:
      • für die Beförderung von allen weiteren gefährlichen Gütern, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung nach der jeweiligen Sonderbestimmung stellen.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung für Gefahrguttransport online beantragen

    ID: B100019_116588315

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32

    Adresse

    Postanschrift

    Kelsterbacher Straße 23

    65479 Raunheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-8250

    Fax: +49 531 2355-8299

    E-Mail: AS-FRA-GZ@lba.de

    E-Mail: dgor@lba.de

    E-Mail: gefahrgut@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie oder Ihre Organisation eine dieser Genehmigungen beantragen möchte, müssen Sie folgende Informationen übermitteln:

    • Beförderungsgrund
    • detaillierte Angaben über
      • das Gefahrgut und
      • die Sicherheitsvorrichtungen

    Folgende Nachweise müssen Sie für die jeweilige Genehmigung erbringen:

    • Versendererklärung/Shippers Declaration
    • Sicherheitsdatenblatt/Safety Data Sheets (SDS)
    • Verpackungszertifizierung/Packaging Test Certificates
    • Schulungszertifikat zum Gefahrguttransport der Person, die die Versendererklärung (shippers declaration) unterzeichnet,
      •  gültig am Flugdatum plus einen Monat

    Zusätzlich erforderliche Nachweise, wenn der Luftverkehrsbetreiber (Air Operator) seinen Sitz nicht in Deutschland hat:

    • Luftverkehrsbetreiberzeugnis/Air Operator Certificates (AOC)
    • Betriebsvoraussetzungen/Operations Specifications (OPS SPEC)
    • Ausnahmegenehmigung des Staates, in dem der Luftverkehrsbetreiber seinen Sitz hat

    Zusätzlich erforderliche Nachweise, wenn Deutschland das Zielland (State of destination) ist:

    • Genehmigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes

    Zusätzlich für alle Gefahrgüter der Klasse 1:

    • Klassifizierungsdokument,
      • ausgestellt von der zuständigen Behörde einer Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung (Classification document issued by the competent authority of a Contracting Party to the European Agreement Concerning the International Carriage)

    Zusätzlich, falls der Luftverkehrsbetreiber eine Vertretung zur Antragstellung bestimmt hat:

    • Vertretungsvollmacht, aus der hervorgeht, dass die Vertretung die entsprechenden Qualifikationen besitzt, um den Antrag zu stellen

    Zusätzlich, im Falle eines Antrags auf Überfluggenehmigung:

    • Überfluggenehmigungen weiterer Staaten, die überflogen werden sollen

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über eine Genehmigung für den Transport gefährlicher Güter.
    • Sie haben eine Schulung im Transport gefährlicher Güter erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Transport verbotener gefährlicher Güter im Luftverkehr online über das Bundesportal oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragen.

    Online:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag "Ausnahmegenehmigung für Gefahrguttransport beantragen" auf.
    • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
      • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
        • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Dateien dürfen jeweils maximal 10 Megabyte groß sein. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
      • PDF
      • DOC
      • DOCX
      • JPEG
      • PNG

    per Post, Fax oder E-Mail:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
    • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Luftfahrt-Bundesamt.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sendet Ihnen
    • einen Bescheid. Sie bezahlen die Kosten.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Frist gilt für die Zeit zum Widerspruch nach dem Bescheid des Luftfahrt-Bundesamtes.)

    Bearbeitungsdauer

    5 Werktage (Bearbeitungsdauer gilt für den Regelfall, wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen.)

    Kosten

    Die Kosten sind von dem jeweiligen Fall abhängig. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Zellen, Überfluggenehmigung, Luftfahrt-Bundesamt, Genehmigung A99, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung A88, Überflug, Sonderbestimmung, Batteriebaueinheit, Versendererklärung, Versender, Batteriezusammenstellung, gefährliche Güter, Batterien, Gefahrgut, Verpacker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English