Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät Erteilung

    Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) beantragen

    Sie können eine Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) der Klasse 4 beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können zusätzlich einen Antrag stellen, um eine bereits bestehende Erlaubnis für PvL zu erneuern, zu verlängern oder zu ändern.

    Beschreibung

    Mit einer Prüferlaubnis können Sie Ihre Tätigkeiten als Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) ausüben. Die Prüferlaubnis für PvL ist eine Voraussetzung, wenn Sie Prüfaufgaben und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen durchführen möchten.

    Wenn Sie noch keine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, können Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

    Wenn Sie bereits eine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, haben Sie beim LBA folgende Antragsmöglichkeiten für die bestehende Prüferlaubnis:

    • Erneuerung,
    • Verlängerung der Gültigkeit,
    • zusätzliche Berechtigungen,
    • Löschung von Einschränkungen,
    • Zweitschrift (Verlustanzeige),
    • Namens- und Adressänderungen.

    Bei bereits vorhandener Prüferlaubnis haben Sie die Möglichkeit, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen. Für die Beantragung müssen Sie persönliche Angaben an das LBA übermitteln sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Antragsgrund.  

    Online-Dienst

    Ersterteilung und Änderung der Prüferlaubnis für Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät online beantragen

    ID: B100019_109170119

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23555297

    Fax: +49 531 23555297

    E-Mail: aml@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Tätigkeit
    • Nachweis der Zuverlässigkeit

    Bei Vertretung:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

    Bei Adresse im Ausland:

    • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

    Bei Antrag auf Ersterteilung der Prüferlaubnis für PvL:

    • Nachweis der theoretischen Ausbildung- Nachweis der praktischen Ausbildung
    • Nachweis der praktischen Tätigkeit 
    • Personalausweis oder Reisepass, wenn noch nicht für Prüfungsanmeldung eingereicht
    • Nachweis der theoretischen Prüfung, wenn bereits bestanden
    • Nachweise der Berufsausbildung beziehungsweise Nachweise für den Ersatz der Berufsausbildung

    Bei Antrag auf Änderung einer bestehenden PvL für eine zusätzliche Berechtigung:

    • Nachweis der praktischen Ausbildung,
    • Nachweis der praktischen Tätigkeit.
    • im Original: Erlaubnis für PvL

    für einen Wechsel in der Klasse 4 bei der Beantragung einer zusätzlichen Berechtigung:

    • Zusätzliche Nachweise zur Berufsausbildung
    • Zusätzliche Nachweise zur Erfahrung
    • Zusätzliche Nachweise zur theoretischen Ausbildung
    • im Original: Erlaubnis für PvL

    für die Löschung einer Einschränkung:

    Nachweis zur Löschung der Einschränkung

    Nachweis der praktischen Ausbildung

    • im Original: Erlaubnis für PvL

    für eine Verlängerung oder Erneuerung:

    • Practical Logbook über die praktischen Tätigkeiten der letzten 12 Monate
    • Bestätigung des Betriebs über eine mindestens sechsmonatige praktische Tätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate
    • im Original: Erlaubnis für PvL

    für eine Zweitschrift:

    • Eidesstaatliche Erklärung oder polizeiliche Anzeige über Verlust der Lizenz

    für Namensänderung:

    • Bestätigung der Namensänderung zum Beispiel Auszug aus dem Standesamtsregister oder neuer Personalausweis

    für eine Erneuerung oder für den Fall, dass eine Lizenz abgelaufen ist,

    • Auflistung der Tätigkeiten
    • im Original: Erlaubnis für PvL

    für eine Erneuerung, Verlängerung, oder Hinzufügen einer zusätzlichen Berechtigung oder der Löschung einer Einschränkung:

    • im Original: Erlaubnis für PvL

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    Um eine Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für PvL in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie sind eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat.
    • Sie sind mündig, das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
    •  Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz.
    • Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (21 Jahre).
    • Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie laufen.
    • Sie haben alle relevanten theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Um die Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Alternativ können Sie die Unterlagen per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.Senden Sie den Antrag online ab.
      • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit, den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet nach Absenden des Online-Antrags die Unterlagen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt postalisch zu senden.
      • In bestimmten Fällen muss auch Ihre bisherige Erlaubnis für PvL im Original an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden.
    • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Gültigkeit der Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) liegt bei 5 Jahren.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Die Erteilung der (neuen) Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) im Original erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach der Antragstellung.)

    Kosten

    Die Gebühr für die Ersterteilung oder Änderung der Prüferlaubnis für PvL ist abhängig von der Antragsleistung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 35.00 EUR bis 600.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Prüferin, Luftfahrt, Löschung einer Einschränkung, Klasse 4 Flugmotor, PvL, Verlängerung, Klasse 4 Propeller, Zusätzliche Berechtigung, Technisches Personal, Zweitschrift, Erneuerung, Prüferlaubnis, Klasse 4 Bordhilfsmotor, Beantragung, Erlaubnis, Erweiterung, Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Prüfer von Luftfahrtgerät, Luftfahrzeug, Klasse 4 Flugsicherungsausrüstung, LuftPersV, Löschung, Klasse 4, Ersterteilung, beantragen, Erlaubnis für PvL, Certifying Staff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English