Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung Erteilung

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen

    Lässt sich das Kennzeichen eines Luftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß anbringen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn sich das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nichts ordnungsgemäß anbringen lässt, stellt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung aus.

    Im Antrag müssen Sie

    • allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug,
    • zur Position und Höhe des Kennzeichens sowie
    • zur Position der Bundesflagge machen.

    Mit der Ihnen erteilten Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung erfüllen Sie eine Voraussetzung für die Verkehrszulassung, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung für ein Luftfahrzeug online beantragen

    ID: B100019_110728982

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-5480

    Fax: +49 531 2355-5497

    Fax: +49 531 2355-5498

    E-Mail: RefT4@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen, die erforderlich sind:

    • Nachweis der Kennzeichnung:
      • Angaben zur Position und Höhe des Kennzeichens
      • Angaben zur Position der Bundesflagge
      • Fotos der Kennzeichnung
    • für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

    • Zustellungs und Empfangsbevollmächtigung
    • für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)
    • für eine Eigentümergemeinschaft:

    • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

    Voraussetzungen

    • Sie können die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung eines Luftfahrzeugs nicht einhalten. Zum Beispiel, weil Sie das Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen nicht anbringen können
      • an der vorgeschriebenen Stelle oder
      • in der vorgeschriebenen Form.
    • Jede natürliche oder juristische Person kann den Antrag stellen.
    • Sie können auch als Vertretung einen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung.

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus. 
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. 
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
    • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid einer Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung abrufen.

    Post, E-Mail oder Fax:

    • Setzen Sie ein formloses Schreiben an die LBA auf und übermitteln Sie alle erforderlichen Angaben für die Beantragung.
    • Fügen Sie dem Schreiben die benötigten Unterlagen bei.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.)

    Kosten

    Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 40.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Bundesflagge, Ausnahmegenehmigung, Kennzeichnung, Kennzeichnung nicht ordnungsgemäß, Luftfahrt, Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung, Kennzeichen, Luftfahrzeug, Verkehrszulassung, Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English