Zweitschriften Luftfahrzeugdokumente (Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis, Lärmschutzzeugnis) Ausstellung

    Zweitschriften beantragen

    Wenn Sie eine Zweitschrift für ein Lufttüchtigkeitszeugnis, einen Eintragungsschein oder ein Lärmschutzzeugnis haben möchten, können Sie die Dokumente beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

    Beschreibung

    Sie haben ein zugelassenes Luftfahrzeug, doch Ihnen liegen Dokumente hierzu nicht mehr im Original vor? Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) können Sie folgende Zweitschriften beantragen:

    • Lufttüchtigkeitszeugnis
    • Eintragungsschein
    • Lärmschutzzeugnis

    Um eine Zweitschrift zu erhalten, müssen sie

    • Angaben zum Luftfahrzeug machen und
    • Ihren Antrag begründen.

    Zweitschriften können Sie beantragen

    • als Eigentümerin oder Eigentümer
    • oder in Vertretung für Eigentümerinnen und Eigentümer.

    Mit einer Zweitschrift beziehungsweise mehreren Zweitschriften können Sie die Unterlagen zu Ihrem Luftfahrzeug vervollständigen.

    Online-Dienst

    Zweitschrift für Luftfahrzeugdokumente online beantragen

    ID: B100019_110764753

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-5480

    Fax: +49 531 2355-5497

    Fax: +49 531 2355-5498

    E-Mail: RefT4@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

    bei einem Diebstahl optional hochzuladen:

    • Diebstahlsanzeige

    bei einem Verlust optional hochzuladen:

    • Verlustanzeige

    für eine Eigentümergemeinschaft:

    • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    Zur Beantragung einer Zweitschrift benötigen Sie einen legitimen Grund wie beispielsweise Diebstahl oder Verlust. Es können auch andere legitime Gründe vorliegen.

    Sie können Zweitschriften als Eigentümerin oder Eigentümer oder als Vertretung für diese beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Um eine Zweitschrift zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
    • Nach der Bearbeitung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die Zweitschrift beziehungsweise die Zweitschriften. 

    Antrag per Post, Fax oder E-Mail:

    • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des LBA auf.
    • Füllen Sie das Formular aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.

    Fristen

    Die Gültigkeit der Zweitschriften (Lufttüchtigkeitszeugnis, Eintragungsschein, Lärmschutzzeugnis) ist unbefristet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.

    Kosten

    Bemerkung: Für die Beantragung einer Zweitschrift des Eintragungsscheins, Lufttüchtigkeitszeugnisses oder Lärmschutzzeugnisses fällt eine Gebühr an. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Zweitschrift, Erteilung, Luftfahrzeug, Eintragungsschein, Zweitschriften Beantragung, Lärmschutzzeugnis, Zweitschriften, Luftfahrzeugdokumente, Ersatz, Beantragung, Ersatzdokument, Lufttüchtigkeitszeugnis, Verkehrszulassung, Luftfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English