Pilotenlizenz Übermittlung Wechsel der zuständigen Behörde

    Als Inhaber einer Pilotenlizenz den Wechsel der zuständigen Behörde (Transfer IN) beantragen

    Sie möchten die Zuständigkeit über Ihre europäische Pilotenlizenz oder Ihre medizinische Akte an das Luftfahrt-Bundesamt übertragen?  Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Transfer IN beantragen.

    Beschreibung

    Als Inhaberin oder Inhaber eines europäischen Tauglichkeitszeugnisses können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Folgendes beantragen:

    • einen Transfer IN, also die Übertragung Ihrer medizinischen Akte, sowie
    • den Transfer IN bestimmter europäischer Pilotenlizenzen

    Das LBA stell nur Transfer IN von Pilotenlizenzen für ATPL, CPL, MPL oder PPL mit Instrumentenflugberechtigung aus.

    Für eine andere Lizenzen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Landesluftfahrtbehörde beziehungsweise Einrichtung.  

    Die medizinischen Akten werden immer an das LBA übertragen. Sie können diese unabhängig vom Zuständigkeitsbereich der Pilotenlizenzen beim LBA beantragen.

    Online-Dienst

    Transfer IN der medizinischen Akte und Pilotenlizenz online beantragen

    ID: B100019_110885432

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 23554699

    Telefon Festnetz: +49 531 23554600

    E-Mail: flugmedizin@lba.de

    E-Mail: transfer@lba.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Person, beispielsweise zu Strafsachen

    für Übertragung der Pilotenlizenzen:

    • Kopie aller aktuellen ausländischen Lizenzen (Vorder- und Rückseite), die übertragen werden sollen
    • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses gemäß Teil-MED

    für Übertragung der medizinischen Akte:

    • Kopie der ausländischen Lizenz mit höchsten Rechten (Vorder- und Rückseite)

    Unterlagen, die bei Vertretung erforderlich sind:

    • Nachweis der Vollmacht
    • Ausgefülltes Formular zur Erklärung zum Transfer IN; nicht notwendig, wenn Sie ausschließlich die medizinische Akte an das LBA übertragen

    Offlineversand:

    • zusätzliche Nachweise, zum Beispiel Meldebescheinigung oder äquivalente Dokumente, die eine Meldeadresse nachweisen

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses und von Pilotenlizenzen
    • Sie sind
      • eine natürliche Person aus Inland, EU-Staat, Drittstaat oder
      • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat
      • mindestens 17 Jahre alt.

    Beim Transfer IN für medizinische Akte und der Pilotenlizenzen:

    • Sie besitzen eine Pilotenlizenz, dessen höchstes Recht folgenden Lizenzen entspricht:  
      • ATPL - Lizenz für Verkehrspiloten und Verkehrspilotinnen
      • CPL mit ATPL Theory Credit
      • CPL - Lizenz für Berufspiloten und Berufspilotinnen
      • MPL - Lizenz für Piloten und Pilotinnen in mehrköpfigen Flugbesatzungen
      • PPL/IR - Privatpilotenlizenz mit Instrumentenflugberechtigung

    Beim Transfer IN für medizinische Akte:

    • Sie besitzen eine Pilotenlizenz, dessen höchstes Recht folgenden Lizenzen entspricht: 
    • PPL/IR - Privatpilotenlizenzen mit Instrumentenflugberechtigung
    • sonstige Lizenzen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.  

    Verfahrensablauf

    Anträge im Zusammenhang mit dem Tauglichkeitszeugnis können Sie online stellen und anschließend online oder per Post oder Fax versenden.

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie den Online-Antrag. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben und Nachweise.
    • Füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt senden.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
    • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 9 Monate

    Kosten

    Gebühr für eine transferierte Lizenz. Die Gebühr fällt pro erteilte Lizenz an. Die Kosten für den Transfer IN der medizinischen Akte fallen zusätzlich an.: Gebühr ab 60.00 EUR bis 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für die Ausstellung eines neuen Tauglichkeitszeugnisses als Ergebnis des Transfers der medizinischen Akte an das LBA: Gebühr 35.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Wechsel zuständige Behörde, Luftfahrzeug, Teil-FCL, Pilotinnenlizenz, Transfer In, TZ, Künftige Lizenzierung, Übertragung künftige Lizenzierung, Pilotenlizenz, Medizinische Akte, Luftfahrt, Tauglichkeitszeugnis, Übertragung medizinischer Berichte, Teil-MED, Lizenz, Zeugnis, Berechtigung, Luftschiff, Lizenz transferieren, Luftfahrt-Bundesamt, Transfer, Hubschrauber, Übertragung der Zuständigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English