Pilotenlizenz Eintragung Sprachenvermerk

    Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

    Sie können unterbestimmten Voraussetzungen den Eintrag eines Sprachvermerks in Ihre Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen.

    Beschreibung

    Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.

    Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.

    Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.

    Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.

    Online-Dienst

    Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten online beantragen

    ID: B100019_110372256

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
    • Kopie des Prüfberichtes der absolvierten Sprachprüfung
    • Nachweis, dass die anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen (language testing organisation) dazu durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz berechtigt ist
    • Kopie der Anerkennung der Prüfungsberechtigung der sprachprüfenden Person
    • Erklärung zu Sprachkenntnissen Deutsch

    bei einer Vertretung:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Strafsachen

    bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:

    • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind
      • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
      • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
    • Sie haben alle erforderlichen Sprachprüfungen bestanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Senden Sie Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von den eingetragenen Sprachvermerken in der Lizenz abrufen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Gebühr ab 15.00 EUR bis 35.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Lizenz, Pilotenlizenz As, Luftfahrerinnen, Pilotinnen, Sprache, Luftfahrzeug, Pilot, Pilotenlizenz A, Pilotenlizenz H, Sprachenvermerk, Sprachvermerk, Eintrag, Sprachlevel, Luftfahrt, Beantragung, Luftfahrer, Pilotenlizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English