Pilotenlizenz Erteilung Lizenz

    Erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz beantragen

    Wenn Sie ein Luftfahrzeug führen oder bedienen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

    Beschreibung

    Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern. 

    Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die

    • Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
    • Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.

    Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:  

    • Flugzeuge (A)
    • Hubschrauber (H) oder
    • Luftschiffe (As)

    Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:

    • Erteilung,
    • Verlängerung,
    • Erneuerung oder
    • Erweiterung

    für eine

    • Muster/Klassenberechtigung,
    • musterbezogene Lehrberechtigung,
    • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
    • sonstige Berechtigung oder
    • besondere Berechtigung für Ihre Lizenz

    zu beantragen.

    Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

    Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.

    Online-Dienst

    (erstmalige) Erteilung einer Pilotenlizenz online beantragen

    ID: B100019_110372233

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    wenn Sie eine Lizenz zum gewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (keine ICAO-Lizenz) beantragen:

    • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
    • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
    • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
    • deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
    • gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
    • Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel 
      • Ausbildung,
      • Prüfung,
      • Bestätigung über Flugerfahrung.
    • Bestätigung der Flugerfahrung für Berufsflugzeugführerinnen und Berufsflugzeugführer (CPL/IR) beziehungsweise Pilotinnen und Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) nach TeilFCL zur Ausstellung einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführerinnen und Verkehrsflugzeugführer (ATPL) nach Teil-FCL
    • Kopie des Prüfungsprotokolls

    wenn Sie eine Lizenz zum nichtgewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (ICAO-Lizenz) beantragen:

    • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
    • gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
    • deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
    • gegebenenfalls Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
    • Nachweis einer nach Regularien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bestandenen praktischen Prüfung
    • Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen theoretischen Prüfung
    • Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel 
      • Ausbildung,
      • Prüfung,
      • Bestätigung über Flugerfahrung.
    • Nachweis der Flugerfahrung
    • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)

    wenn Sie eine Lizenz für Flugdienstberaterinnen oder Flugdienstberater beantragen:

    • Nachweis der theoretischen Prüfung
    • Nachweis der praktischen Prüfung
    • Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebestätigung
    • gültiger Bescheid über die Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung

    bei Vertretung:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

    für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:

    • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind
      • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
      • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
    • Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen (zum Beispiel Ausbildung, Prüfung, Bestätigung über Flugerfahrung) bestanden und können diese nachweisen.
    • Sie haben die Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.

    Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Kosten gelten für die erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz.: Gebühr ab 50.00 EUR bis 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Pilotenlizenz H, ATPL, IR, Luftfahrer, Lizenzen für Luftfahrer, Luftschiffe As, CPL, Pilotinnenlizenzen, Pilotenlizenz, Pilotinnenlizenz, Lizenz für Luftfahrerinnen, Hubschrauber H, Verkehrspilot, Flugdienstberaterinnen, Pilotenlizenz A, Instrument Rating, Instrumentenflugberechtigung, Lizenzen für Luftfahrerinnen, Luftfahrzeug, Flugdienstberater, Flugzeuge A, MCC, ATPL Theory, Luftfahrerinnen, Lizenz, Luftfahrt, Lizenz für Luftfahrer, Pilotenlizenzen, Pilotenlizenz As

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English