Flugfunkzeugnis Ausstellung Zweitschrift

    Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses beantragen

    Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde beschädigt? Dann können Sie eine Zweitschrift bei der Bundesnetzagentur beantragen.

    Beschreibung

    Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. 
    Sie müssen bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen, wenn

    • Sie Ihr Flugfunkzeugnis verloren haben oder
    • Ihr Flugfunkzeugnis beschädigt oder unbrauchbar ist.

    Online-Dienst

    Antrag auf Zweitschrift

    ID: B100019_116204497

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standorte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für Flugfunkzeugnisse

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
    • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
      • Einzahlungsbeleg oder 
      • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie 
    • gegebenenfalls Kopie des Originalzeugnisses oder 
    • Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie Ihre Sprechfunkberechtigung bei einer Landesluftfahrtbehörde erworben haben

    Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:

    • Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde unbrauchbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • entfällt

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Zweitschrift online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
    Überweisen Sie zunächst die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift.
    Online-Antrag

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift Ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

    Antrag per Post oder per E-Mail:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie den Antrag aus.
    • Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den für Ihren Prüfungsort zuständigen Standort der Bundesnetzagentur. 
    • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche (Die Bearbeitungsdauer beginnt nach Eingang aller Unterlagen.)

    Kosten

    Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung: 
    Empfänger: Bundeskasse Weiden
    Kreditinstitut: BBK Regensburg
    IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
    BIC: MARKDEF1750 
    Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an: 

    • ursprünglicher Prüfungsort Berlin: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Bremen: ZV9069059 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Eschborn: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort München: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Köln: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Reutlingen: ZV9069062 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Prüfungsort Leipzig: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
    • ursprünglicher Ausstellungsort Mühlheim: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person

    Gebühr 35.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Sprechfunklizenz, Verlust Flugfunkzeugnis, BZF II, Flugfunkzeugnisse, AZF E, Zweites Flugfunkzeugnis, Pilotenschein, AZF, Lizenz, Kopie Ausstellung, Sprachprüfung, Sprechfunk, Lizenzschein, Flugfunkzeugnis gewaschen, BZF E, BNetzA, BZF, Flugfunkzeugnis verloren, Funklizenz, BZF I, Pilotenlizenz, Bundesnetzagentur, Flugfunkzeugnis, Bescheinigung der Luftfahrtbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English