Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für die ex-post-Kontrolle in Bundeszuständigkeit
Sie haben als Unternehmen oder Privatperson ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart? Dann müssen Sie der Beschlusskammer 4 jährlich in einem Bericht nachweisen, dass Sie die dafür notwendigen Kriterien eingehalten haben.
Beschreibung
Sie können mit Ihrem Stromnetz-Betreiber eine individuelle Netzentgeltvereinbarung schließen, wenn Sie Strom zu Zeiten nutzen, in denen sonst wenig Strom verbraucht wird oder wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen.
Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Beschlusskammer 4 melden. Zusätzlich müssen Sie der Beschlusskammer 4 jährlich mit einem Bericht nachweisen, dass Sie die Kriterien für die individuelle Netzentgeltvereinbarung eingehalten haben. Die Beschlusskammer 4 kann dann nachträglich eine Kontrolle durchführen, die sogenannte ex-post-Kontrolle.
Eine sogenannte atypische Netznutzung liegt vor, wenn Sie Strom zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen. Das heißt, dass das Maximum Ihres Stromverbrauchs im Jahr - die sogenannte individuelle Jahreshöchstlast - außerhalb der Zeit liegt, in ihrem Netzgebiet viel Strom verbraucht wird.
In diesem Fall können Sie mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren, das eine Vergünstigung von bis zu 80 Prozent des allgemeinen Netzentgelts beinhaltet.
Eine sogenannte stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen. Das ist der Fall, wenn
- Sie jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden Strom verbrauchen. Die Benutzungsstundenzahl ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Ihrem Jahresverbrauch geteilt durch die maximale Leistung ergibt.
- Ihr Verbrauch 10 Gigawattstunden übersteigt.
Sie können in diesem Fall mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren in Höhe von
- 20 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 7.000 Benutzungsstunden im Jahr,
- 15 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 7.500 Benutzungsstunden im Jahr,
- 10 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 8.000 Benutzungsstunden im Jahr.
Online-Dienst
Online-Berichterstattung zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für ex-post-Kontrolle
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Beschlusskammer 4
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie der jährlichen Netzentgeltabrechnung (alternativ alle Monatsabrechnungen)
- wenn zutreffend: Gutschrift über die Energiebelieferung
Voraussetzungen
Eine Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) ist erforderlich, wenn:
- Sie den Strom für den eigenen Verbrauch nutzen.
- Ihre Netznutzung atypisch oder stromintensiv ist.
- Sie eine individuelle Netzentgeltvereinbarung bei der Beschlusskammer 4 vollständig und fristgerecht gemeldet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Ihren jährlichen Bericht über die Ist-Datenmeldung können Sie online oder per E-Mail melden.
Jährlichen Bericht (Ist-Datenmeldung) online einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie das Online-Formular "Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für die ex-post-Kontrolle in Bundeszuständigkeit" auf.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel ein persönliches ELSTER-Zertifikat oder ein ELSTER-Organisationszertifikat.
- Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLSX maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Sie erhalten eine Datenübermittlungsbestätigung.
- Ihre Angaben und Unterlagen werden sorgfältig geprüft.
- Die Beschlusskammer 4 benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
Bericht (Ist-Datenmeldung) per E-Mail einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dort zur Beschlusskammer 4.
- Laden Sie den Meldebogen zur Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) herunter. Bitte verwenden Sie entweder den Meldebogen für atypische oder stromintensive Netznutzung. Beachten Sie bitte die Bearbeitungshinweise und die dortigen ausführlichen Anlagen auf der Internetseite.
- Füllen Sie den Meldebogen vollständig aus.
- Senden Sie den Meldebogen als Tabellenkalkulationsformular nur im XLSX-Format (nicht als PDF oder ähnliches, da sonst keine technische Weiterverarbeitung möglich ist) mit den dazugehörigen Nachweisen per E-Mail an das Funktionspostfach 19-Datenmeldung@bnetza.de.
- Als Betreff der E-Mail geben Sie Ihr Geschäftszeichen an, welches in der schriftlichen Eingangsbestätigung zur Anzeige genannt ist.
- Die Beschlusskammer 4 prüft Ihre Angaben und Unterlagen sorgfältig.
- Die Beschlusskammer 4 benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über den Eingang der Ist-Datenmeldung.
Fristen
Sie müssen über Ihre individuelle Netznutzung bis zum 30.06. des Folgejahres Bericht erstatten.
Bearbeitungsdauer
2 bis 8 Wochen (Die Beschlusskammer 4 behält sich vor, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 04.07.2024
Stichwörter
Stromverbraucherin, Netzentgelt, Stromverbrauch, Stromverbraucher, BNetzA, Netzentgeltvereinbarung, Sondernetzentgelte, atypische Netznutzung, Energieverbrauch, Beschlusskammer 4, Bundesnetzagentur, stromintensive Netznutzung, Berichtspflicht