Statistiken zu Unternehmen der Energie und Wasserversorgung, Entsorgung Erhebung

    In der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

    Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr bestimmte Daten übermitteln.

    Beschreibung

    Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

    Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

    Diese Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen

    • zur Gewinnung von Erdgas
    • zum Transport von Erdgas oder Biogas
    • Speicherung von Erdgas. 

    Je nach Anlage müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:

    • Speichersaldo am Monatsende
    • Speicherfüllstände am Monatsende
    • die Menge des gewonnenen Erdgases
    • die Menge des Eigenverbrauchs
    • Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten

    Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von:

    • Braunkohle
    • Braunkohleprodukten
    • Steinkohle und
    • Steinkohlenkoks oder -briketts

    Diese Unternehmen müssen folgende Angaben machen:

    • die Einfuhr und Ausfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten
    • die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten
    • die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen

    Online-Dienst

    Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

    ID: B100019_104005641

    Beschreibung

    Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: info@destatis.de

    E-Mail: post@destatis.de

    Internet

    Stichwörter

    Statistikamt, StBA

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: ja 
    Onlineverfahren möglich: ja 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen

    • zur Gewinnung von Erdgas
    • zum Transport von Erdgas oder Biogas
    • Speicherung von Erdgas. 

    Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von 

    • Braunkohle
    • Braunkohleprodukten
    • Steinkohle und
    • Steinkohlenkoks oder -briketts. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.

    • Verwaltungsrechtliche Klage.

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

    • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.  
    • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:  
      • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
        • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
      • eSTATSTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend als Datenpaket (CSV-Datei) über das eSTATISTIK.CORE-Onlineportal an das Statistische Bundesamt. 
        • Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig registrieren. 
    • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.   

    Fristen

    20. Tag des dem Berichtsmonat folgenden Monats für Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen

    • zur Gewinnung von Erdgas: die Menge des gewonnenen Erdgases,
    • zum Transport von Erdgas: Angaben über die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,
    • zur Speicherung von Erdgas: Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen: Speichersaldo am Monatsende, Speicherfüllstände am Monatsende.

    Bearbeitungsdauer

    Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

    Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Kohle- oder Gasarten zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 21.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Kohleeinfuhr, Statistik, Steinkohle, Auskunftspflicht, eSTATISTIK, Steinkohlekoks, Steinkohlebriketts, IDEV, Braunkohle, Erhebungsportal, CORE, Biogas, Statistisches Bundesamt, Gaswirtschaft, StBA, Erdgas, Kohleausfuhr, Anlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English