Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen beantragen
Wenn Sie Briefsendungen gewerbsmäßig befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. Diese bekommen Sie auf Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Beschreibung
Wenn Sie Briefsendungen, also adressierte schriftliche Mitteilungen von nicht mehr als 1.000 Gramm, gewerbsmäßig für andere befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz.
Beförderung bedeutet
- einsammeln,
- weiterleiten oder
- ausliefern
von Briefsendungen.
Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen.
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur (BNetzA), Referat 317
Adresse
Postfachadresse
Postfach 8001
53105 Bonn
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Geschäftsführung
- Gewerbezentralregisterauskunft der Geschäftsführung
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der Geschäftsführung
- Erklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der Geschäftsführung
- Bilanzunterlagen
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers
- Nachweise über Betriebs- und Geschäftsräume
Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde.
- Die Aufnahme einer lizenzpflichtigen Tätigkeit gefährdet nicht die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
- Sie halten die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, ein.
- Sie bieten Gewähr dafür, dass Ihnen die für den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der Lizenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen.
- Sie sind zuverlässig, das heißt, dass Sie die Rechtsvorschriften einhalten werden.
- Sie besitzen Fachkunde, das heißt, dass die bei der Ausübung der Lizenzrechte tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage (erst nach erfolglosem Widerspruchsverfahren)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie elektronisch oder in Papierform stellen.
Elektronisches Antragsverfahren:
- Öffnen Sie das elektronische Antragsverfahren auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
- Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die notwendigen Anlagen bei. Sie können die Anlagen als Datei hochladen.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Papierverfahren:
- Öffnen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie den "Antrag auf Erteilung einer Postlizenz gemäß § 6 Postgesetz (PostG)".
- Füllen Sie den Antrag aus. Dieser kann direkt am Computer ausgefüllt werden.
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie können den Antrag per E-Mail, per Fax oder per Brief an die Bundesnetzagentur übersenden.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Sie dürfen erst Briefsendungen gewerblich für andere befördern, wenn Ihnen eine Lizenz erteilt wurde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monate. Die Dauer der Bearbeitung hängt wesentlich davon ab, wie schnell Sie die nach dem Antrag angeforderten Nachweise einreichen.
Kosten
Die Gebühren für das Lizenzierungsverfahren betragen zwischen EUR 350,00 und EUR 700,00.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13.07.2021
Stichwörter
Postlizenz, 1000 Gramm, Lizenz, Briefsendungen, Post