Angezeigte Amateurfunkstelle in EMF-Datenbank eintragen lassen
Wenn Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr betreiben, können Sie beantragen, dass die Bundesnetzagentur diese in die Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) aufnimmt.
Beschreibung
Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker können Sie Ihre Amateurfunkanlage in der öffentlichen Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) eintragen lassen. Bei der EMF-Datenbank handelt es sich um eine GIS-Anwendung. Der Standort Ihrer Amateurfunkanlage ist dann für die Öffentlichkeit sichtbar.
Die Zustimmung für die Anzeige in der EMF-Datenbank kann parallel mit der Anzeige der Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur oder auch im Nachhinein gegeben werden. Sie können die Zustimmung auch widerrufen. Ihre Funkanlage wird dann innerhalb von 2 Wochen aus der EMF-Datenbank entfernt.
Damit Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben können, müssen Sie vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen:
- als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
- die Bundesnetzagentur in einer Anzeige informieren, dass diese Funkanlage die in Deutschland geltenden Werte zur Begrenzung elektromagnetischer Felder einhält.
Online-Dienst
Veröffentlichung einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr in der EMF-Datenbank über das Bundesportal
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 414
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 140
Stichwörter
Bundesnetzagentur BNetzA Referat 414
erforderliche Unterlagen
Für Ihre Zustimmung zur Aufnahme in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet (Anzeige) oder reichen ihre Zustimmung zur Aufnahme zusammen mit einer Anzeige ein.
- Sie müssen als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Funkamateurin beziehungsweise der Funkamateur kann auch nach erfolgter Einverständniserklärung die Löschung der Eintragung nach § 9 Absatz 5 Satz 2 BEMFV beantragen, sodass die Löschung erfolgen muss.
Verfahrensablauf
Sie können die Veröffentlichung Ihrer Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank online oder per Post beantragen.
Veröffentlichung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Zur Identifizierung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ein Elster-Zertifikat.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.
Veröffentlichung per Post beantragen:
- Öffnen Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an die Bundesnetzagentur.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.11.2022
Stichwörter
Personenschutz, Bundesnetzagentur, Wattwächter, Anzeige, EIRP, Amateurfunkanlage, Amateurfunkdienst, Sicherheitsbereich, Amateurfunkprüfung, Feldstärke, äquivalente isotrope Strahlungsleistung, elektromagnetische Felder, Sicherheitsabstand, Schutzbereich, Eintragung, Amateurfunk, BEMFV, Funkanlage, Personenschutzgrenzwerte, EMF-Datenbank, Veröffentlichung, Funkverkehr, Amateurfunkstelle, Rufzeichen