Anzeige ortsfeste Amateurfunkstelle mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr Veröffentlichung

    Angezeigte Amateurfunkstelle in EMF-Datenbank eintragen lassen

    Wenn Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr betreiben, können Sie beantragen, dass die Bundesnetzagentur diese in die Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) aufnimmt.

    Beschreibung

    Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker können Sie Ihre Amateurfunkanlage in der öffentlichen Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) eintragen lassen. Bei der EMF-Datenbank handelt es sich um eine GIS-Anwendung. Der Standort Ihrer Amateurfunkanlage ist dann für die Öffentlichkeit sichtbar.

    Die Zustimmung für die Anzeige in der EMF-Datenbank kann parallel mit der Anzeige der Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur oder auch im Nachhinein gegeben werden. Sie können die Zustimmung auch widerrufen. Ihre Funkanlage wird dann innerhalb von 2 Wochen aus der EMF-Datenbank entfernt.

    Damit Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben können, müssen Sie vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Sie müssen:

    • als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
    • die Bundesnetzagentur in einer Anzeige informieren, dass diese Funkanlage die in Deutschland geltenden Werte zur Begrenzung elektromagnetischer Felder einhält.

    Online-Dienst

    Veröffentlichung einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr in der EMF-Datenbank über das Bundesportal

    ID: B100019_112706222

    Beschreibung

    Es besteht die Möglichkeit, eine angezeigte Amateurfunkanlage in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur aufzunehmen. Mit Zustimmung des Betreibers kann eine angezeigte Amateurfunkanlage in die EMF-Datenbank übernommen werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 414

    Adresse

    Hausanschrift

    Canisiusstraße 21

    55122 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 140

    E-Mail: 414.Postfach@Bundesnetzagentur.de

    Stichwörter

    Bundesnetzagentur BNetzA Referat 414

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Ihre Zustimmung zur Aufnahme in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihre Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet (Anzeige) oder reichen ihre Zustimmung zur Aufnahme zusammen mit einer Anzeige ein.
    • Sie müssen als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Funkamateurin beziehungsweise der Funkamateur kann auch nach erfolgter Einverständniserklärung die Löschung der Eintragung nach § 9 Absatz 5 Satz 2 BEMFV beantragen, sodass die Löschung erfolgen muss.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Veröffentlichung Ihrer Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank online oder per Post beantragen.

    Veröffentlichung online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Zur Identifizierung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ein Elster-Zertifikat.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
    • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.

    Veröffentlichung per Post beantragen:

    • Öffnen Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA und füllen Sie es aus.
    • Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an die Bundesnetzagentur.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
    • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Personenschutz, Bundesnetzagentur, Wattwächter, Anzeige, EIRP, Amateurfunkanlage, Amateurfunkdienst, Sicherheitsbereich, Amateurfunkprüfung, Feldstärke, äquivalente isotrope Strahlungsleistung, elektromagnetische Felder, Sicherheitsabstand, Schutzbereich, Eintragung, Amateurfunk, BEMFV, Funkanlage, Personenschutzgrenzwerte, EMF-Datenbank, Veröffentlichung, Funkverkehr, Amateurfunkstelle, Rufzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English