Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Erteilung für Beförderung innerhalb des Bundesgebietes

    Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebiets beantragen

    Für den Transport von Kriegswaffen innerhalb der Bundesrepublik benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Kriegswaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befördern lassen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Bundesregierung.

    Sie benötigen die Genehmigung für die Beförderung von Ort zu Ort außerhalb von abgeschlossenen Geländen, einschließlich:

    • Einfuhr
    • Ausfuhr
    • Durchfuhr

    Im Falle der Ausfuhr von Kriegswaffen ist zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz erforderlich, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt.

    Sie können

    • einen Einzelantrag stellen oder
    • eine Dauergenehmigung beantragen. Diese ist für einen bestimmten Zeitraum sowie mit oder ohne Beschränkung auf eine bestimmte Menge oder Art möglich.

    Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihnen eine Genehmigung erteilt wird.

    In einzelnen Fällen liegt nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine Allgemeine Genehmigung vor. Das heißt, in diesen Fällen ist die Beförderung genehmigt, ohne dass Sie zuvor einen Antrag stellen müssen. Bitte überprüfen Sie, ob die Bestimmungen für eine Allgemeine Genehmigung in Ihrem Fall zutreffen. Voraussetzungen für eine Allgemeine Genehmigung sind zum Beispiel:

    • Versenderin oder Versender oder Empfängerin und Empfänger sind als Unternehmen in Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union (EU) ansässig und auf Grundlage entsprechender Rechtsverordnungen zertifiziert
    • die Einfuhr erfolgt an die Bundeswehr
    • ein anderer EU-Mitgliedsstaat hat den Versand der Kriegswaffen genehmigt und diese verbleiben innerhalb der EU

    Allgemeine Genehmigungen gelten nicht für die Beförderung von

    • Antipersonenminen oder
    • Streumunition.

    Welche Rüstungsgüter Kriegswaffen sind, steht in der sogenannten Kriegswaffenliste als Anhang des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Als Kriegswaffen gelten zum Beispiel

    • Kampfflugzeuge,
    • Panzer,
    • vollautomatische Handfeuerwaffen oder
    • Kriegsschiffe.

    Je nach Bereich sind unterschiedliche Stellen für Ihr Anliegen zuständig:

    • für Beförderung durch Unternehmen sowie mit nicht-militärischem Personal: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
    • für den Bereich Bundeswehr oder durch beziehungsweise im Auftrag ausländischer Streitkräfte: Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
    • für den Bereich der Zollverwaltung: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
    • für den Bereich Behörden für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit / Strafvollzug, Behörden mit Sicherheitsaufgaben, zum Beispiel Polizei: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

    Online-Dienst

    Online-Antrag nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

    ID: B100019_115501168

    Beschreibung

    Das Bundesportal ermöglicht Anträge auf dem Gebiet der Kriegswaffen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat EC6

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 34-37

    11019 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 222 - Kriegswaffenkontrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 29 - 35

    65760 Eschborn

    Öffnungszeiten

    Montag 8:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:30 bis 16:00 Uhr Freitag 8:30 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6196 908-1015

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Referat I 5 Politik

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergstraße 18

    10785 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Referat A III 6 - Rüstungsindustriepolitik, Rüstungsexport

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergstraße 18

    10785 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Referat KM 5 - Waffen- und Sprengstoffrecht; Nationales Waffenregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Moabit 140

    10557 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium der Finanzen (BMF), Referat IIIA2, Referat IIIA4

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 97

    10117 Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Falls Antragstellerin oder Antragsteller und Genehmigungsinhaberin oder Genehmigungsinhaber nicht identisch sind:

    • Vollmacht zur Antragstellung

    Bei Ausfuhren und Durchfuhren:

    • in der Regel eine staatliche Endverbleibserklärung ("End User Certificate")
    • gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates

    Bei Durchfuhren zusätzlich:

    • Exportgenehmigung oder Exportbewilligung des Ausfuhrlands

    In einzelnen Fällen kann die Bundesregierung weitere Dokumente von Ihnen anfordern, zum Beispiel zum Endverbleibsnachweis oder Einfuhrgenehmigungen.

    Voraussetzungen

    Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Diese kann insbesondere dann ausbleiben, wenn:

    • Grund zu der Annahme besteht, dass die Erteilung der Genehmigung dem Interesse der Bundesrepublik an der Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu anderen Ländern zuwiderlaufen würde
    • die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden
    • Grund zu der Annahme besteht, dass die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde
    • die folgenden Personen nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben oder Grund zur Annahme besteht, dass diese nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen:
      • Antragstellerin oder Antragsteller beziehungsweise deren oder dessen gesetzliche Vertretung
      • bei juristischen Personen: das vertretungsberechtigte Organ oder ein Mitglied eines solchen Organs
      • bei Personenhandelsgesellschaften: eine vertretungsberechtigte Gesellschafterin beziehungsweise ein vertretungsberechtigter Gesellschafter
      • die Leiterin oder der Leiter eines Betriebes oder eines Betriebsteiles der Antragstellerin oder des Antragstellers

    Sie können auch die Beförderung durch Speditionen oder Fluggesellschaften beantragen:

    • Diese Speditionen müssen über die für Straßentransporte in Deutschland nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erforderlichen internationalen Erlaubnisse oder Lizenzen verfügen. Die Genehmigung wird dann mit besonderen Auflagen erteilt. Bei Durchfuhren von Kriegswaffen aus dem Ausland durch das Bundesgebiet in ein anderes Land ist jedoch in jedem Fall die namentliche Nennung aller Speditionen in der Genehmigungserkunde erforderlich.
    • Fluggesellschaften müssen zum Verkehr im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigung zum Transport von Kriegswaffen können Sie online oder per Post beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
    • Sie befördern die Kriegswaffen ohne zeitlichen Verzug und teilen unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport unverzüglich mit.

    Antrag per Post:

    Den Antrag können Sie formlos stellen.

    • Ihr Antrag muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten. Es genügt nicht, dass die Daten lediglich aus Begleitpapieren, Frachtbriefen oder sonstigen Unterlagen ersichtlich sind.
      • Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • Name und Anschrift der Absenderin oder des Absenders
      • Name und Anschrift der Empfängerin oder des Empfängers
      • Bezeichnung der Kriegswaffen
      • Nummer der Kriegswaffenliste: Die Nummer zur Einstufung nehmen Sie bitte mithilfe der Kriegswaffenliste vor
      • Stückzahl oder Gewicht: Geben Sie für jeden Waffentyp die genaue Stückzahl an; bei Munition geben Sie das Kaliber an
      • Name und Anschrift des Beförderers: Fluggesellschaft, Reederei, Eisenbahn, andere Transportunternehmen und Selbstbeförderung
      • Zweck der Beförderung
      • Beförderungsmittel: zum Beispiel Flugzeug, Schiff, Eisenbahn, LKW
      • Versand- und Zielort: Genaue Angabe, welche Transportunternehmen die Kriegswaffen innerhalb Deutschlands auf welchen Strecken befördern. Zum Beispiel: Beförderung von München nach Frankfurt durch Firma A, von Frankfurt nach Hamburg durch Firma B, ab Hamburg durch Reederei C (direkter Weg)
      • Zeitraum der Beförderung
    • Bei Anträgen zur Ausfuhrbeförderung: Es ist eine Unterschrift der oder des Ausfuhrverantwortlichen notwendig.
    • Geben Sie in Ihrem Antrag an, ob die folgenden Personen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben:
      • Antragstellerin oder Antragsteller beziehungsweise dessen gesetzliche Vertretung
      • bei juristischen Personen: das vertretungsberechtigte Organ oder ein Mitglied eines solchen Organs
      • bei Personenhandelsgesellschaften: eine vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder einen vertretungsberechtigten Gesellschafter
      • die Leiterin oder der Leiter eines Betriebes oder eines Betriebsteiles der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
    • Sie befördern die Kriegswaffen ohne zeitlichen Verzug und teilen unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport unverzüglich mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag jedoch so frühzeitig wie möglich.

    Die Beförderung von Kriegswaffen müssen Sie ohne zeitlichen Verzug vornehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Beförderung innerhalb Deutschlands selbst in ungünstigen Fällen innerhalb von 5 Werktagen abgeschlossen ist. Die Dispositionen der Frachtführerin oder des Frachtführers sind darauf abzustellen.

    Sollten darüberhinausgehende unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport auftreten, müssen Sie die zuständige Genehmigungsbehörde umgehend unterrichten.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen (Bei Ausfuhren oder Durchfuhren in sogenannte "Drittstaaten", alle Länder außerhalb der EU, der NATO oder ihnen gleichgestellte Länder, müssen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.)

    Kosten

    Diese Kosten gelten für die Genehmigungen nach § 3 Absatz 3 KrWaffKontrG für Beförderungen zum Zwecke der Durchfuhr. Für den Antrag entstehen weitere Gebühren. Für die Berechnung der Gebühren dient die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des BMWK sowie in dem des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dient die Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung - BMWKBGebKAIV.: Gebühr 173.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Stichwörter

    Transport Kriegswaffen, Maschinenpistole, Unterstützungsfahrzeug, Bombe, Militärtransport, Kleinwaffe, Luftfracht, Maschinenkanone, Rüstungsproduktion, Minenwurfsystem, Spedition, Pistole, Waffenherstellung, Rüstungsgüter Waffen, Seefracht, Kriegswaffengesetz, Torpedo, Handgranate, Kampfpanzer, Panzerabwehrwaffe, Laserwaffe, Suchkopf, Kampfflugzeug, Rohrwaffen, Flammenwerfer, Verordnung Kontrolle Kriegswaffen, Kriegsschiff, Flugkörper, Maschinengewehr, Fracht, Rüstungsgut, Selbstfahrlafette, Panzer, Kriegswaffenverordnung, Kanone, Dispenser, Munition, Gefechtskopf, Kriegswaffenliste, Geschoss, Kampffahrzeug, Beförderung Kriegswaffen, Haubitze, Mörser, Granate, Kampfhubschrauber, Minenlegsystem, Mine, Transport, Rüstungsindustrie, Kriegswaffenkontrollgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English