Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planfeststellung zu Netzausbauvorhaben Durchführung

    Beteiligung an der Planfeststellung zu Netzausbauvorhaben, Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben im Stromnetzausbau, Anmeldung zu Veranstaltungen

    Sie sind an Vorhaben im Stromnetzausbau interessiert? Dann können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen informieren und direkt beteiligen. 

    Beschreibung

    Im Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden über die flächenscharfe, konkrete Ausgestaltung der Ausbaumaßnahmen entschieden. Festgelegt werden unter anderem der konkrete Verlauf der Leitung und die konkrete technische Ausführung. 

    In der Planfeststellung gilt das Gebot der größtmöglichen Transparenz. Sie können sich als Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, aber auch als Bürgerinnen und Bürger einbringen. 

    In der Planfeststellung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:

    • Die erste wichtige Möglichkeit ist die öffentliche Antragskonferenz. Diese führt die Bundesnetzagentur durch, nachdem sie den Antrag auf Planfeststellung erhalten hat. Den Antrag erarbeiten zuvor die Vorhabenträger. In der Konferenz sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zu den regionalen Gegebenheiten. Wer zudem Alternativen zu dem vorgeschlagenen Trassenverlauf hat, kann diese in der Antragskonferenz einbringen. Auch Hinweise zur Umwelt- und Raumverträglichkeit nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Daraus formt sie ein Hausaufgabenheft für die Vorhabenträger, den sogenannten Untersuchungsrahmen.
    • Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung ist eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie findet statt, nachdem der Vorhabenträger seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Informationen zur Auslegung veröffentlicht die Bundesnetzagentur 
      • auf ihrer Internetseite
      • und in den örtlichen Tageszeitungen.
    • Sie können als betroffene Privatperson, aber auch als Träger öffentlicher Belange Äußerungen abgeben. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel kommunale Fachbehörden.
    • Nachdem die Bundesnetzagentur alle Äußerungen erhalten und gesichtet hat, organisiert sie einen Erörterungstermin. Das ist die 3. und letzte Möglichkeit, sich in der Planfeststellung zu beteiligen. In diesem erörtert sie die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die sie erhoben haben. Im Unterschied zur Antragskonferenz können Sie sich bei diesem Termin nur beteiligen, wenn Sie eine Äußerung abgegeben haben. 
    • Das Ergebnis der Planfeststellung ist die abschließende Entscheidung über das Vorhaben unter Berücksichtigung und Abwägung aller
      • öffentlichen Belangen (Naturschutz, Landschaftsschutz, kommunale Planungen, Kulturdenkmäler und so weiter)
      • und privaten Belangen (Eigentum, Gesundheit).

    Wenn die Bundesnetzagentur nach eingehender Prüfung und Abwägung aller betroffenen Belange der Auffassung ist, dass das geplante Vorhaben alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erlässt sie den Planfeststellungsbeschluss.
     

    Online-Dienst

    Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau

    ID: B100019_103417208

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Postfachadresse

    Postfach 8001

    53105 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 14-0

    Fax: +49 228 14-8872

    E-Mail: info@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesnetzagentur Referat 812

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 8001

    53105 Bonn

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Stromleitungen, müssen zuerst die Bundesfachplanung und anschließend die Planfeststellung durchlaufen.

    Zur Einreichung von Äußerungen sind keine Unterlagen erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie entsprechendes Kartenmaterial oder andere Unterlagen beifügen. Dadurch ist die Äußerung für die Bundesnetzagentur besser nachvollziehbar.

    Formulare

    -    Formulare: ja 

    -    Onlineverfahren möglich: ja  

    -    Schriftform erforderlich: ja

    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Äußerungen können von allen Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden, deren Belange berührt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Zulassungsentscheidung für die jeweilige Ausbaumaßnahme (Bundesverwaltungsgericht)

    Verfahrensablauf

    •  Als 1. Schritt führt die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch. Hierzu lädt sie Vereinigungen und die Träger öffentlicher Belange ein. Die Teilnahme steht aber grundsätzlich allen Interessierten offen. Nach der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest.
    • Im Anschluss startet das Anhörungsverfahren mit der Auslegung und Veröffentlichung der Unterlagen. Hier haben Träger öffentlicher Belange, Privatpersonen und Umweltvereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, die Möglichkeit sich zu äußern. Sie können vorzugsweise das Online-Formular nutzen, um Ihre Äußerung an die Bundesnetzagentur zu übermitteln.
    • Anschließend wird mit den Teilnahmeberechtigten ein Erörterungstermin durchgeführt.
       

    Fristen

    • Frist zur Einreichung von Äußerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinigungen: 1 Monat
    • Frist für Träger öffentlicher Belange: in der Regel 8 Wochen
       

    Bearbeitungsdauer

    Es können keine Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer gemacht werden.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 26.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Netzausbau, Anhörungsverfahren, Planfeststellung, Äußerungen, NABEG, Stellungnahmen, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Anmeldung zu Erörterungsterminen, Einwendungen, Netzausbauvorhaben, Planfeststellungsverfahren, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Anmeldung zu Antragskonferenzen, Trassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English