Verbindliche Zolltarifauskunft erhalten
Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
Beschreibung
Die Staaten der Europäischen Zollunion regeln die Einfuhr von Waren in den Binnenmarkt im "Gemeinsamen Zolltarif". Die verschiedenen Waren werden darin klassifiziert und mit einer Codenummer versehen, aus der sich unter anderem die Abgabensätze und die notwendigen Unterlagen bei der Abfertigung ergeben.
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtsverbindlich an, unter welcher Codenummer eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif einzuordnen ist. Die Auskunft ermöglicht es Ihnen, die Eingangsabgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU erhoben werden, rechtzeitig zu berechnen und sich möglicherweise notwendige Unterlagen zu beschaffen. Das erleichtert Ihre betriebliche Kalkulation und eine zügige Abfertigung.
Bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank veröffentlicht. Über die Datenbank "Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte" (EvZTA) der Europäischen Kommission können Sie diese Entscheidungen einsehen. Vertrauliche Angaben einer Entscheidung werden dabei entfernt.
Online-Dienste
Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte (EvZTA)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Hauptzollamt Hannover
Adresse
Postanschrift
Hackethalstraße 7
30179 Hannover
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 64689210
Hauptzollamt Hannover, Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte
Adresse
Postanschrift
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten Montag: 08:30 bis 14:30 Uhr Dienstag: 08:30 bis 14:30 Uhr Mittwoch 08:30 bis 14:30 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 14:30 Uhr Freitag: 08:30 bis 13:30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 511 1012899
Telefon Festnetz: +49 511 1012480
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100761
01077 Dresden
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)
Fax: +49 228 303-97924
Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)
Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft
- Gegebenenfalls müssen Sie
- Abbildungen, Datenblätter oder Warenbeschreibungen in elektronischer Form und
- Muster oder Proben der zu begutachtenden Ware vorlegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss sich auf eine tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr beziehen.
- Dies weisen Sie nach, indem Sie im Antrag konkret angeben, ob die vZTA für eine Wareneinfuhr, Warenausfuhr oder ein besonderes Verfahren (zum Beispiel Zollager) verwendet werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 6, 14 bis 19, 22 bis 37, 44 und 52 Zollkodex (EU-Verordnung 952/2013)
- Artikel 8, 11 bis 14, 19 bis 20, 22 und 252 der EU-Verordnung 2015/2446 mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union
- Artikel 8 bis 23 der EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 zur Umsetzung des Zollkodex
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung Ihrer vZTA-Entscheidung entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
Eine verbindliche Zolltarifauskunft erhalten Sie in der Regel elektronisch. Um eine verbindliche Zolltarif-Auskunft zu beantragen:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
- Sollten Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, folgen Sie den Anweisungen, um ein Bürger-, Benutzer- oder Geschäftskundenkonto anzulegen. Nach Prüfung und Freigabe Ihrer Daten können Sie Ihr Konto nutzen.
- Füllen Sie den Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarif-Auskunft aus, fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
- Das Antragsbegleitdokument können Sie nutzen, um Muster oder Proben der zu begutachtenden Ware an das Hauptzollamt Hannover zu senden. Beachten Sie die Hinweise des Zolls, in welchen Fällen Muster oder Proben nötig sind.
- Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid in Ihr elektronisches Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls.
- Prüfen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails. Mit einer E-Mail werden Sie informiert, wenn Nachrichten in Ihrem elektronischen Postfach eingegangen sind.
Um bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen einzusehen:
- Rufen Sie die Datenbank "Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte" (EvZTA) der Europäischen Kommission auf.
- Starten Sie eine Abfrage, indem Sie ein bestimmtes Land, eine vZTA-Nummer, das Gültigkeitsdatum, ein Stichwort, einen Nomenklatur-Code oder eine Warenbeschreibung angeben.
Ein schriftlicher Antrag (Formular 0307 des Zolls) ist nur noch dann möglich, wenn die Computersysteme in Ihrer Firma oder beim Hauptzollamt Hannover ausgefallen sind.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Jahre (Gültig ab Wirksamkeit der Entscheidung.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Monate (Da alle Staaten in der Europäischen Union über zolltarifliche Einreihungen einheitlich entscheiden müssen, werden strittige Fragen innerhalb der Europäischen Kommission beraten. Die Bearbeitungsdauer verzögert sich in solchen Fällen.)
Kosten
Für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte fallen keine Kosten an. Falls sachlich erforderlich, stellt die Zollbehörde Ihnen Ausgaben für Waren-Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster in Rechnung.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Tarifauskunft benötigen, können Sie sich an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 14.02.2022
Stichwörter
EBTI, Zolltarif, vZTA, Zolltarifauskunft, Tarifauskunft, European Binding Tariff Information, EvZTA