Genehmigung eines Zusatzstoffs Erteilung

    Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln genehmigen lassen

    Neue Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln müssen Sie als Hersteller durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüfen und genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln verstärken zum Beispiel deren pestizide Wirkung. Außerdem werden sie beispielsweise in Tankmischungen mit Pflanzenschutzmitteln angewendet, um die Benetzung oder die Haftung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern oder die Schaumbildung zu vermindern. 

    Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben. 
    Wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln einen neuen Zusatzstoff verwenden und vermarkten wollen, müssen Sie diesen deshalb vorher durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüfen und genehmigen lassen. 
    Das BVL trifft die Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt sowie dem Julius Kühn-Institut.

    Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht die Genehmigung von Zusatzstoffen und den Widerruf von Genehmigungen im Bundesanzeiger oder im Bundesanzeiger online öffentlich bekannt.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Abteilung 2 - Pflanzenschutzmittel

    Adresse

    Hausanschrift

    Bundesallee 51

    38116 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 30184 4420099

    Telefon Festnetz: +49 30184 4420001

    E-Mail: 200@bvl.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

    • Formulierung des Zusatzstoffes (Anlage 1)
    • Verwendungszweck, vorgesehener Anwendungsbereich und vorgesehen Kulturen, Aufwandmenge (Anlage 2)
    • Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Beistoffe
    • Sicherheitsdatenblätter des Zusatzstoffes
    • Entwurf der Gebrauchsanleitung
    • gegebenenfalls erforderliche weitere Studien, zum Beispiel für die Anwendung mit Insektiziden, toxikologische Studien, die im Sicherheitsdatenblatt des Zusatzstoffes zitiert werden.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag beim BVL stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

    • Öffnen Sie die Internetseite des BVL und laden Sie den "Antrag auf Genehmigung eines Zusatzstoffes gemäß § 42 PflSchG" herunter. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zum Antragsformblatt.
    • Füllen Sie den Antrag am Computer aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn postalisch oder per E-Mail an das BVL. 
    • Das BVL prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten postalisch eine Genehmigung oder Ablehnung

    Fristen

    Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
    Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel dauert es 4 Monate bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.

    Kosten

    Die Genehmigung kostet Sie EUR 1.500 bis EUR 6.200.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 20.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Genehmigung, Zusatzstoff, Inverkehrbringen, Pflanzenschutzmittel, Risikobewertung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English