Risikobewertung von neuen Stoffen in nicht harmonisierten Lebensmittelkontaktmaterialien Durchführung

    Risikobewertung für neue Stoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien erbitten, die keiner EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelung unterliegen

    Sofern für ein Lebensmittelkontaktmaterial keine EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelungen bestehen, können Sie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ersuchen um Risikobewertung richten.

    Beschreibung

    Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen in Deutschland einer europäisch harmonisierten Gesetzgebung. Demnach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die

    • die menschliche Gesundheit gefährden könnten,
    • zu unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
    • die von menschlichen Sinnen erfassbaren Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigen, etwa Geschmack, Textur oder Farbe.

    Als Hersteller müssen Sie sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden - unter anderem durch die Auswahl von Rohstoffen, die für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt geeignet sind. Für einige Materialien gibt es bereit spezifische Regelungen zu Anforderungen für diese Substanzen. Das ist beispielsweise bei Kunststoff und Keramik der Fall.

    Sie wollen einen Stoff für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt verwenden, für den bislang keine Risikobewertung erfolgt ist? Dann können Sie ein Ersuchen um Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) an das BVL richten. Dem Ersuchen müssen Sie Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie des Gemeinschaftsinteresses beifügen.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 02 60

    10832 Berlin

    Hausanschrift

    Gerichtstraße 49

    13347 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3018 444-99999

    Fax: +49 3018 444-89999

    E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Überweisung

    Bankverbindung

    Bundeskasse Trier

    Empfänger: Bundeskasse Trier

    IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

    BIC: MARKDEF1590

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre Anfrage muss Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses enthalten.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Für den Stoff, den Sie zur Herstellung eines  Lebensmittelkontaktmaterial verwenden möchten, gibt es noch keine europäischen harmonisierten Regelungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Es sind keine Rechtsbehelfe gegenüber dem BVL vorgesehen.
    • Widerspruch gegen einen Bescheid ist direkt bei der Europäischen Kommission einzureichen.

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihr Ersuchen für eine Risikobewertung per E-Mail an das BVL:

    • Fügen Sie Ihrem Ersuchen Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses bei.
    • Das BVL prüft die Vollständigkeit und legt die Unterlagen gegebenenfalls dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Stellungnahme vor.
    • Über das Vorliegen eines Gemeinschaftsinteresses entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und leitet im positiven Fall den. Antrag an die EFSA weiter.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer des Prozesses hängt ab von den eingereichten Unterlagen und dem erforderlichen Prüfaufwand. Das Verfahren dauert gegebenenfalls länger, falls weitere Informationen angefordert werden müssen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    wissenschaftliches Gutachten, Bundesamt Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, EFSA, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelkontaktmaterial, European Food Safety Authority, BVL, Risikobewertung, Gemeinschaftsinteresse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English