Risikobewertung für neue Stoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien erbitten, die keiner EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelung unterliegen
Sofern für ein Lebensmittelkontaktmaterial keine EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelungen bestehen, können Sie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ersuchen um Risikobewertung richten.
Beschreibung
Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen in Deutschland einer europäisch harmonisierten Gesetzgebung. Demnach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die
- die menschliche Gesundheit gefährden könnten,
- zu unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
- die von menschlichen Sinnen erfassbaren Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigen, etwa Geschmack, Textur oder Farbe.
Als Hersteller müssen Sie sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden - unter anderem durch die Auswahl von Rohstoffen, die für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt geeignet sind. Für einige Materialien gibt es bereit spezifische Regelungen zu Anforderungen für diese Substanzen. Das ist beispielsweise bei Kunststoff und Keramik der Fall.
Sie wollen einen Stoff für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt verwenden, für den bislang keine Risikobewertung erfolgt ist? Dann können Sie ein Ersuchen um Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) an das BVL richten. Dem Ersuchen müssen Sie Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie des Gemeinschaftsinteresses beifügen.
Ansprechpartner
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 02 60
10832 Berlin
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Überweisung
Bankverbindung
Bundeskasse Trier
Empfänger: Bundeskasse Trier
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20
BIC: MARKDEF1590
Bankinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
erforderliche Unterlagen
- Ihre Anfrage muss Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses enthalten.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Für den Stoff, den Sie zur Herstellung eines Lebensmittelkontaktmaterial verwenden möchten, gibt es noch keine europäischen harmonisierten Regelungen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe gegenüber dem BVL vorgesehen.
- Widerspruch gegen einen Bescheid ist direkt bei der Europäischen Kommission einzureichen.
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihr Ersuchen für eine Risikobewertung per E-Mail an das BVL:
- Fügen Sie Ihrem Ersuchen Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses bei.
- Das BVL prüft die Vollständigkeit und legt die Unterlagen gegebenenfalls dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Stellungnahme vor.
- Über das Vorliegen eines Gemeinschaftsinteresses entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und leitet im positiven Fall den. Antrag an die EFSA weiter.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Prozesses hängt ab von den eingereichten Unterlagen und dem erforderlichen Prüfaufwand. Das Verfahren dauert gegebenenfalls länger, falls weitere Informationen angefordert werden müssen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.07.2022
Stichwörter
wissenschaftliches Gutachten, Bundesamt Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, EFSA, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelkontaktmaterial, European Food Safety Authority, BVL, Risikobewertung, Gemeinschaftsinteresse