Zulassung von neuen Stoffen für Zellglasfolien im Lebensmittelkontakt gem. Richtlinie 2007/42/EG Erteilung

    Zulassung für neue Stoffe für Zellglasfolien im Lebensmittelkontakt beantragen

    Sie wollen neue Stoffe für die Herstellung von Zellglasfolien im Lebensmittelkontakt verwenden? Dafür müssen Sie eine Zulassungsantrag auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Plattform der Europäischen Kommission einreichen.

    Beschreibung

    Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäisch abgestimmten Gesetzgebung.

    Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die

    • die Gesundheit von Menschen gefährden,
    • zu einer unvertretbaren Veränderung in der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
    • eine Beeinträchtigung der organoleptischen - also z. B. den Geschmack oder Geruch betreffenden - Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen.

    Als Hersteller von Lebensmittel-Kontaktmaterialien aus Kunststoff sind Sie für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich. Sie müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Kontaktmaterialien sicherstellen.

    Als Lebensmittelkontaktmaterialien gelten Materialien und Gegenstände, die

    • dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
    • bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind und dazu bestimmt sind oder
    • vernünftigerweise vorhersehen lassen, dass sie bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder ihre Bestandteile an Lebensmittel abgeben.

    In der Europäischen Union und somit auch in Deutschland ist für das fertige Lebensmittelkontaktmaterial, also das fertige Produkt, keine Zulassung erforderlich.

    Das gilt jedoch nicht für neue Stoffe, die für die Herstellung von Kunststoff für den Lebensmittelkontakt verwendet werden sollen. Wenn also Ihr Unternehmen neue Stoffe für die Herstellung entsprechender Zellglasfolien verwenden möchten, benötigen Sie dazu eine Zulassung.

    Den Antrag auf Zulassung eines neuen Stoffes für die Verwendung in Kunststoff mit Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission einreichen.

    Sofern das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), als nationaler Kontaktpunkt in Deutschland, vom Antragsteller als Ansprechpartner ausgewählt wurde, prüft das BVL den Antrag formal, also auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Dann leitet das BVL den Antrag an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter.

    Detaillierte Vorgaben zu den erforderlichen Unterlagen sowie zu inhaltlichen Anforderungen veröffentlicht die EFSA in Leitlinien auf Ihrer Internetseite.

    Die EFSA prüft Ihren Antrag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

    Auch im Falle einer Nicht-Zulassung informiert Sie die Europäische Kommission und Sie erhalten eine Begründung.

    Entspricht der Stoff allen lebensmittelrechtlichen Anforderungen, kommt er auf die sogenannte Unionsliste für zugelassene Stoffe der Europäischen Union (EU). Damit dürfen Sie und gegebenenfalls auch andere Unternehmen den Stoff zur Herstellung von Kunststoffmaterialien mit Lebensmittelkontakt verwenden.

    Sie müssen die EU-Kommission unverzüglich informieren, wenn Sie über neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse verfügen, die die Bewertung der Sicherheit des Stoffes in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können.

    Online-Dienst

    E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission

    ID: B100019_103808025

    Beschreibung

    Über die ESFC-Plattform der Europäischen Kommission reichen Sie Anträge im Bereich der Risikobewertung von Lebensmitteln sowie im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien elektronisch ein.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 02 60

    10832 Berlin

    Hausanschrift

    Gerichtstraße 49

    13347 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3018 444-99999

    Fax: +49 3018 444-89999

    E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Überweisung

    Bankverbindung

    Bundeskasse Trier

    Empfänger: Bundeskasse Trier

    IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

    BIC: MARKDEF1590

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen Ihre Antragsunterlagen entsprechend der Vorgaben des Guideline-Dokuments der EFSA einreichen. Details finden Sie auf der Internetseite der EFSA.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben beziehungsweise der Leitlinien der EFSA entsprechen. Details finden Sie auf der Internetseite der EFSA.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Es sind keine Rechtsbehelfe gegenüber dem BVL vorgesehen.
    • Ein Widerspruch gegen einen Bescheid ist direkt bei der Europäischen Kommission einzureichen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag über das Online-Portal ESFC der Europäischen Kommission einreichen:

    • Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellten Antrag direkt in die ESFC-Plattform hoch. Details zum Vorgehen sind im Handbuch (User-Guide) der Plattform beschrieben.
    • Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt auswählen.
    • Das BVL prüft den Antrag formal. Danach leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
    • Die EFSA nimmt die wissenschaftliche Prüfung vor. Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Das BVL benötigt in der Regel nicht mehr als 4 Wochen zur ersten Prüfung Ihres Antrages. Doch Rückfragen oder Nachforderungen sowie Ihre Reaktionszeiten können die Dauer beeinflussen. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, leitet das BVL den Antrag weiter an die EFSA.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    EFSC, Verpackung von Lebensmitteln, Lebensmittel-Kontaktmaterial, ESFC-Platform, FCM, Bundesamt für Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit, BVL, E-Submission Food Chain Platform, food contact material, Zulassung, EFSA, European Food Safety Authority, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelkontaktmaterial

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English