Meldung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren

    Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren melden

    Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

    Beschreibung

    Welchen Rechtschutz gibt es bei Verletzung der Vergabevorschriften?

    Der vergaberechtliche Rechtsschutz nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) greift nur für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ein. Die Unternehmen haben gemäß § 97 Abs. 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.

    Ein betroffenes Unternehmen kann dann in einem sogenannten Nachprüfungsverfahren gegen vermutete Vergaberechtsverstöße vorgehen. Bei zulässigem Antrag des Unternehmens prüfen die Vergabekammern, ob die Antragstellenden in ihren Rechten verletzt wurden und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind, um diese Rechtsverletzung zu beseitigen. Die Entscheidungen der Vergabekammern können in zweiter Instanz von den Vergabekammern bei den Oberlandesgerichten überprüft werden.

    Im Unterschwellenbereich ist ein solcher primärer - oder direkter - Rechtsschutz im Rahmen des Vergabeverfahrens vor den Vergabekammern mit Ausnahme einige Bundesländer nicht vorgesehen. Es kommt aber je nach Konstellation Rechtsschutz vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten in Betracht.

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 34-37

    10115 Berlin

    Hausanschrift

    Villemombler Straße 76

    53123 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18615-0

    Fax: +49 30 18615-7010

    E-Mail: info@bmwk.bund.de

    E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    Bundesenergieministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Energieministerium, Wirtschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Stichwörter

    Aufträge der öffentlichen Hand, E-Vergabe, Vergaberechtsschutz, eVergabe, Konzession

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de