Freiwilligendienst
Wenn Sie in einem anderen Land Ihren Jugendfreiwilligendienst leisten möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten während eines freiwilligen Jahres im Ausland.
Beschreibung
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ermöglicht ein freiwilliges Jahr im Ausland. Er verbindet freiwilliges Engagement im Ausland mit wichtigen interkulturellen Lernangeboten und vermittelt den Freiwilligen personale, soziale und interkulturelle Kompetenzen. Geregelt ist der IJFD in der ministeriellen Richtlinie vom 20. Dezember 2010 - zuletzt geändert am 29. Mai 2020
Der IJFD dauert zwischen 6 und 18 Monaten. Der Dienst kann weltweit über einen deutschen Träger in gemeinwohlorientierten Einrichtungen im Ausland geleistet werden. Pädagogische Fachkräfte des Trägers begleiten die Freiwilligen während des gesamten Dienstes.
Zur Vorbereitung auf den Internationalen Jugendfreiwilligendienst und zur weiteren Unterstützung finden Seminare statt, die von den Freiwilligen mitgestaltet werden können. Diese können innerhalb von 5 Monaten vor, während und innerhalb von 6 Monaten nach dem Auslandseinsatz durchgeführt werden.
Die Einsatzmöglichkeiten liegen in der Regel im sozialen oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit.
Bewerbungsvoraussetzung:
- Vollzeitschulpflicht beendet und
- bei Dienstende das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Die Freiwilligen werden während des Dienstes im Ausland durch privatrechtliche Versicherungsverträge sowie die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
In der Regel erhalten die Freiwilligen während ihres Dienstes ein Taschengeld. Meist wird auch Unterkunft und Verpflegung gestellt.
Bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen wird auch im IJFD das Kindergeld gezahlt.
Die Freiwilligen leisten in den Einsatzstellen im Ausland einen ganztägigen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung. Die Tätigkeiten sind überwiegend praktische Hilfstätigkeiten.
Ansprechpartner
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 02.12.2022
Stichwörter
gesetzliche Unfallversicherung, Verpflegung, Taschengeld, Versicherungsvertrag, Unterkunft, Praktische Hilfstätigkeiten