Hilfeleistung bei eingeschränkter Mobilität bei Reisen in und aus der Union

    Reisemobilität bei Behinderungen

    Wussten Sie, dass Sie mit eingeschränkter Mobilität aufgrund einer Behinderung eventuell Anspruch auf einen EU-Parkausweis haben?

    Beschreibung

    Reisemobilität mit Behinderungen

    Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben bestimmte garantierte Rechte, darunter das Recht auf kostenlose Hilfeleistungen bei Reisen per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff. Wussten Sie, dass Sie mit eingeschränkter Mobilität aufgrund einer Behinderung eventuell Anspruch auf einen EU-Parkausweis haben?

    EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen 

    Geltende Bestimmungen

    Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen, einem Fahrzeugkennzeichen oder einer Parkkartennummer versehen sind, diese sind für andere Menschen mit Behinderungen reserviert.

    Parken auf Straßen

    • Sie können bis zu drei Stunden lang in Halteverbotszonen parken. Dabei müssen Sie Ihre Ankunftszeit anhand einer Parkscheibe anzeigen.
    • Sie dürfen auf Straßen oder in Parkzonen mit zeitlich befristeter Parkerlaubnis die zugelassene Zeit überschreiten.
    • Sie dürfen kostenlos und zeitlich unbefristet auf Parkplätzen oder Straßen parken, wo anhand von Parkautomaten oder Parkuhren Gebühren zu entrichten sind und die Parkzeit begrenzt ist.
    • Sie dürfen bis zu drei Stunden in Anwohnerparkbereichen parken.
    • Sofern Sie nicht den Verkehrsfluss behindern, dürfen Sie außerhalb der Markierungen oder in verkehrsberuhigten Zonen parken.
    • Parken Sie nur dann in Fußgängerzonen, wenn dies dort ausdrücklich zugelassen ist. Während der angegebenen Zeiträume dürfen Sie zum Be- und Entladen in Fußgängerzonen parken - informieren Sie sich vor Ort.

    Hinweis: Diese Sondervorschriften gelten nur dann, wenn in der Nähe keine anderen Parkmöglichkeiten angegeben werden. Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden parken.

    Parken auf Parkplätzen

    Die Vorschriften für Parkplätze können voneinander abweichen. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.

    Ansprechpartner

    Your Europe Portal (Europäische Kommission)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.

    Weitere Informationen

    Rechte für Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Your Europe Portal (Europäische Kommission) am 13.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Stichwörter

    Reisemobilität, eingeschränkte Mobilität, EU-Parkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de