Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence) beantragen
Die Bundesnetzagentur teilt Ihnen Nummern für die Sport- und Berufsschifffahrt in Form einer Ship Station Licence auf Antrag zu. Sie müssen auch bestimmte Änderungen mitteilen.
Beschreibung
Zur Kommunikation auf dem Wasser nutzen Schiffe den See- und Binnenschifffahrtsfunk. Bevor Sie Ihre Funkanlage an Bord Ihres Schiffs in Betrieb nehmen, ist eine gültige Nummernzuteilung (Ship Station Licence) erforderlich. Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Um die Funkkommunikation nutzen zu können, teilt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Rufzeichen zu. Auch wenn Sie etwa einen Seenotfunksender, zum Beispiel eine Notfunkbake (EPIRB), betreiben wollen, ist eine Nummernzuteilung erforderlich. Die Nummern werden Ihnen in Form einer Ship Station Licence zugeteilt.
Bei einem Neuantrag müssen Sie alle erforderlichen Angaben im Antrag angeben und die nötigen Belege dem Antrag anhängen.
Bei folgenden Änderungen müssen Sie eine Änderung der Ship Station Licence beantragen:
- Name der Zuteilungsnehmerin beziehungsweise des Zuteilungsnehmers
- Anschrift
- Name des Schiffs
- Art des Schiffs
- Art und Anzahl der Funkanlagen
- Wegfall der Abrechnungskennung (AAIC)
Änderungen, wie beispielsweise die Abmessungen des Schiffs oder die Angaben zum 24-Stunden-Notfallkontakt, müssen Sie melden. Diese Daten werden an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergegeben und sind für einen eventuellen Seenotfall sehr wichtig.
Sofern Sie die Nummern nicht mehr benötigen, müssen alle in der Urkunde aufgeführten Zuteilungsinhaberinnen und Zuteilungsinhaber die Rückgabe erklären. Das ist unter anderem bei einer Eignergemeinschaft der Fall.
Im Falle des Verkaufs eines Schiffs können die Nummern auf die Käuferin oder den Käufer als Rechtsnachfolgerin beziehungsweise Rechtsnachfolger übertragen werden, um die Einstellung der Funkanlagen mit neuen Nummern zu umgehen. Hierfür müssen Sie eine Anpassung der bisher gültigen Nummernzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Online-Dienst
Online-Antrag Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 12
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Hammerbrook (City Süd)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuchszeiten: * Montag: 09:30 - 14:30 * Dienstag: 09:30 - 14:30 * Mittwoch: 09:30 - 14:30 * Donnerstag: 09:30 - 14:30 * oder nach Terminvereinbarung Hotline: * Montag: 08:00 - 16:00 * Dienstag: 08:00 - 16:00 * Mittwoch: 08:00 - 16:00 * Donnerstag: 08:00 - 16:00 * Freitag: 08:00 - 15:00
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Bundeskasse Weiden
Empfänger: Bundeskasse Weiden
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750
Bankinstitut: Deutsche Bundesbank - Filiale Regensburg
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 224
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6131 18-0
E-Mail: 224.Postfach@BNetzA.de
Internet
Stichwörter
BNetzA Bundesnetzagentur
erforderliche Unterlagen
Neuantrag:
- wenn Ihr Schiff im Seeschiffs- oder Binnenschiffsregister bereits eingetragen ist: Kopie des Registerauszugs
- bei noch nicht abgeschlossener Eintragung in ein Seeschiffsregister: das vorgemerkte Unterscheidungssignal mit Nachweis
Änderungsantrag:
- Neuantragsformular, aktuelle Zuteilungsnummer und das Rufzeichen der Zuteilung
Rückgabe von Nummern:
- Zuteilungsurkunde im Original
Übertragung:
- Unterlagen zum Verkauf / Erwerb des Schiffes
Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall gefordert sind, können Sie im entsprechenden Antragsformular nachlesen.
Voraussetzungen
Um einen Neuantrag auf Nummernzuteilung stellen zu können, müssen Sie ein deutsches Schiff besitzen.
Deutsche Schiffe sind solche, die
- nach den einschlägigen Vorschriften im deutschen See- oder Binnenschiffsregister eingetragen sind,
- mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen versehen sind, wenn keine Eintragungspflicht für das Schiff besteht,
- im Eigentum von deutschen Staatsangehörigen stehen, wenn weder eine Eintragungs- noch eine Kennzeichenpflicht für das Schiff bestehen.
Darüber hinaus dürfen Sie nur Funkanlagen nutzen, die die Anforderungen der Europäischen Union (EU) über Schiffsausrüstung erfüllen. Außerdem muss Ihre Funkausrüstung den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 108 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 9 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)
- § 4 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)
- Verfügung Nummer 23/2017 Amtsblatt der Bundesnetzagentur 05/2017 vom 15.03.2017
- Mitteilung 783/2015 (Amtsblatt 14/2015 vom 29.07.2015)
- § 79 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- § 3a Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 224 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 32 Absatz 2 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)
- Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)
- § 34 Gerichtskostengesetz (GKG)
- Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Nummernzuteilung online beantragen wollen:
- Rufen Sie den Online-Antrag über das Bundesportal verwaltung.bund.de auf.
- Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Um auf das Formular zugreifen zu können, müssen Sie Ihre Identität nachweisen (BundID-Konto / ELSTER-Organisationskonto).
- Füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie weitere Unterlagen hoch, die Sie dem Antrag beifügen müssen.
- Übermitteln Sie den Antrag.
- Alternativ können Sie den Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post versenden.
- Sie erhalten die Ship Station Licence und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung nach erfolgreicher Prüfung via Briefpost.
- Nummernzuteilungen sind beitragspflichtig, ein Beitragsbescheid für die Gesamtheit Ihrer Zuteilungen wird zu einem späteren Zeitpunkt per Briefpost versendet.
Wenn Sie die Nummernzuteilung schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Formular herunter.
- Füllen Sie alles aus, speichern Sie das Formular ab oder drucken Sie es aus und senden Sie es zusammen mit den Unterlagen per E-Mail oder postalisch an die Bundesnetzagentur.
- Sie erhalten die Ship Station Licence und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung postalisch nach erfolgreicher Prüfung.
Fristen
Die Antragsunterlagen müssen innerhalb von 2 Wochen vollständig vorliegen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsdaten werden gelöscht.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Kosten
Gebühren:
Die Nummernzuteilung - unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung - ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV) in der jeweils geltenden Fassung.
Beiträge:
Daneben hat die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber einer Nummernzuteilung jährliche Beiträge zu entrichten.
Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung.
Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände / Kosten in einem Kalenderjahr für die jeweilige Nutzergruppe. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich. Die Kosten sind nicht konstant, da sie von verschiedenen und veränderlichen Faktoren abhängen, beispielsweise dem Störungsaufkommen im betreffenden Beitragsjahr. Aus diesen Gründen sind die Beitragssätze Schwankungen unterworfen.
- Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für telekommunikationsrechtliche Tätigkeiten (Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation - BMDVTKBGebV)
- Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.11.2024
Stichwörter
ATIS, Sportschifffahrt, Nummernzuteilung, Funkgeräte, Ship Station Licence, Berufsschifffahrt, Abrechnungskennung, Nummernzuteilung beantragen, EPIRB, MMSI, Zuteilung, Seefunk, VHF, DSC, Eignergemeinschaften, Binnenschifffahrtsfunk, Beiträge, Gebühren, AAIC, Genehmigung beantragen, Schiffseigner, Unterscheidungssignal, Schiffsfunk, Rufzeichen