Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) beantragen
Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funktechnischen Ausrüstung, mitteilen.
Beschreibung
Zur Kommunikation und Navigation nutzen Flugzeuge und Ballons die Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks. Die Bundesnetzagentur verwaltet die entsprechenden Frequenzbereiche. Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, benötigen Sie ein Rufzeichen für die Luftfunkstelle Ihres Luftfahrzeuges.
Das Rufzeichen wird Ihnen auf Antrag in Form einer Aircraft Station Licence von der Bundesnetzagentur zugeteilt.
Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges mit Luftfunkstelle werden. Ein Luftfahrzeug ist zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Ballon.
Wenn Sie bereits eine Aircraft Station Licence haben und sich folgende Änderungen ergeben, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:
- Änderungen an der Funkausrüstung des Luftfahrzeuges
- Änderungen Ihres Namens
- Änderungen der ladungsfähigen Anschrift
- Änderungen des Empfangsbevollmächtigten im Inland
Online-Dienst
Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 4
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags bis freitags 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls müssen Sie während des Antragsverfahrens Nachweise darüber erbringen, dass Ihre Funkgeräte zugelassen sind, beziehungsweise dass die Funkausrüstung bestimmten technischen Standards entspricht.
Voraussetzungen
- Sie werden Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges.
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges und Ihr Name, Ihre ladungsfähige Anschrift hat sich geändert oder Sie haben Änderungen an der Funkausrüstung vorgenommen.
- Die oder der Empfangsbevollmächtigte im Inland hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Nummer 34 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 108 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 224 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 31 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
- Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)
- Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
- Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV)
- ITU-R Radio Regulations Recommendation 7 (Aircraft Station Licence)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Zuteilungsurkunde bzw. dem Gebührenbescheid entnehmen.
- verwaltungsrechtliche Klage
Verfahrensablauf
Onlineverfahren:
- Den Zugang zum Formular der gewählten Leistung erhalten Sie über den gewählten Account (Nutzerkonto Bund / Elster-Organisationskonto) des Bundesportals.
- Füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie weitere Unterlagen hoch, die Sie dem Antrag beifügen müssen.
- Übermitteln Sie den Antrag.
- Sie erhalten die Aircraft Station Licence und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung nach erfolgreicher Prüfung über den Postkorb Ihres Accounts zum Download, wenn Sie diese Möglichkeit im Antragsformular ausgewählt haben.
- Nummernzuteilungen sind beitragspflichtig, ein Beitragsbescheid für die Gesamtheit Ihrer Zuteilungen wird zu einem späteren Zeitpunkt über das Nutzerkonto Bund zum Download zur Verfügung gestellt.
Postalisch/per E-Mail:
- Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie die Antragsformulare zur Rufzeichenzuteilung für ein Luftfahrzeug. Diese können Sie für Neu und Änderungsanträge und zur Abwicklung einer Rechtsnachfolge gleichermaßen nutzen.
- Füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Fügen Sie dem Formular die geforderten Nachweise hinzu.
- Senden Sie Ihre Antragsunterlagen als Scan via E-Mail, per Fax oder per Post an die zuständige Stelle der Bundesnetzagentur.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen oder Ihrer beziehungsweise Ihrem Empfangsbevollmächtigten die Aircraft Station Licence und der Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung per Post zugesendet.
- Nummernzuteilungen sind beitragspflichtig, ein Beitragsbescheid für die Gesamtheit Ihrer Zuteilungen wird zu einem späteren Zeitpunkt postalisch zugestellt.
Fristen
Es gibt für Sie keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
4 Stunden bis 6 Wochen
Kosten
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der besonderen Gebührenverordnung Bundesnetzagentur (BNetzA - BNetzAB-GebV) in der jeweils geltenden Fassung.
Wenn Sie eine Frequenzzuteilung zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung erhalten haben, müssen Sie neben der einmaligen Zuteilungsgebühr jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich u.a. nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBei-trV) in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Bestehende Zuteilungen von Rufzeichen, die im Rahmen der bisherigen Frequenzzuteilungen für Luftfunkstellen und mobile Flugnavigationsfunkstellen (Frequenzzuteilungsurkunden) erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.
Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Aircraft Station Licences ist nicht vorgesehen. Die vor dem 01.01.2019 ausgestellten Urkunden bleiben international gültig, soweit Sie keine Änderungen an der Luftfunkstelle vornehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 14.06.2023
Stichwörter
Aircraft Station Licence, Ballon, Luftfunkstelle, Sprechfunk, Flugnavigationsfunk, Flugfunk, Luftfahrzeug, Zuteilungsurkunde, Luftfahrt, Flugzeug, Nummernzuteilung, Rufzeichenzuteilung, Empfangsbevollmächtigter, Nummernzuteilung Flugfunk