Eine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen
Als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und Ihnen ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt, müssen Sie der BNetzA über ein Online-Formular oder formlos per E-Mail oder Post unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre in der Zulassung erfassten personengebundenen Daten ändern. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen, einen Wohnortwechsel oder einen Wechsel der Staatsangehörigkeit.
Zusätzlich können Sie über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen.
Online-Dienst
Eine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten online anzeigen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anzeige geänderter Daten
Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie sich nicht über den elektronischen Ausweis oder mittels persönlichen Zertifikats authentifiziert haben:
- bei Änderung Ihres Namens:
- Nachweis über die Änderung, beispielsweise:
- Kopie der Heiratsurkunde oder
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis über die Änderung, beispielsweise:
- bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit:
- Kopie des Nachweises über Ihre Staatsangehörigkeit
Für eine Änderung Ihrer Anschrift sowie bezüglich Ihres Einverständnisses zur Veröffentlichung Ihrer Anschrift oder des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle sind keine Nachweise erforderlich.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Absatz 4 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- § 15 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige zur Änderung Ihrer personengebundenen Daten online oder formlos per Post oder E-Mail bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.
Änderungen online anzeigen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.
Änderungen per Post oder E-Mail anzeigen:
- Schicken Sie Ihre Anzeige formlos und mit den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.
Fristen
Jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Kosten
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige personengebundener Daten eines Zulassungsinhabers werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.: Gebühr 18.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zum Amateurfunk, zu Verfügungen und Mitteilungen, Statistiken und Kurzzeitzuteilungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Rufzeichenliste (Verzeichnis der zugeteilten deutschen Amateurfunkrufzeichen und ihrer Inhaber) auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Rufzeichenabfrage, auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022
Stichwörter
Rufzeichenabfrage, BNetzA, Widerspruch Rufzeichenliste, Anschriftenänderung, Änderung Amateurfunk, Änderung persönlicher Daten, Amateurfunkdienst, Umzug, Funkamateur, Bundesnetzagentur, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Adressänderung, Namensänderung, Funkamateurin, Rufzeichen, Amateurfunk, Amateurfunker, Personenbezogene Daten, Rufzeichenliste