Abmeldung Mitarbeitender Familienangehöriger (Mifa) von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bzw. Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse Abmeldung

    Abmeldung Ihrer versicherten Mitarbeitenden Angehörigen (Mifas) von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse

    Ihre Familienangehörigen sind bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse versichert und  arbeiten nicht mehr hauptberuflich in Ihrem Unternehmen? Dann müssen Sie diese Familienangehörigen abmelden.

    Beschreibung

    Ihre Angehörigen können als sogenannte Mitarbeitende  Familienangehörige (Mifas) bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse versichert sein. Das ist der Fall, wenn sie hauptberuflich in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten.  
    Wenn Ihre Angehörigen gar nicht mehr oder nicht mehr hauptberuflich in Ihrem Unternehmen arbeiten, sind sie nicht mehr versichert. Dann ist es wichtig, Ihre Angehörigen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse abzumelden.
    Diese Kassen prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Versicherung tatsächlich entfallen sind. Zudem klären sie gegebenenfalls die weitere Versicherung Ihrer Angehörigen. Für Sie entfällt gegebenenfalls die Zahlung der Beiträge für Ihre Angehörigen.
    Die Abmeldung Ihrer Familienangehörigen kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie übernehmen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Krankenkasse oder Alterskasse ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.  
     

    Online-Dienst

    Online-Abmeldung Mitarbeitender Familienangehöriger (Mifa) von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bzw. Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse

    ID: B100019_111797323

    Beschreibung

    Über das SVLFG Versichertenportal können Sie Ihre Familienangehörigen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse online abmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen
    • gegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse 
    • bei Abmeldung  durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

    Voraussetzungen

    • Die Mitarbeit Ihrer Familienangehörigen in Ihrem Unternehmen endet.
    • Oder die Mitarbeit Ihrer Familienangehörigen in Ihrem Unternehmen ist nicht mehr hauptberuflich. Ob die Arbeit im landwirtschaftlichen Unternehmen hauptberuflich ist, richtet sich nach den sogenannten Hauptberuflichkeitsgrundsätzen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen den Bescheid über das Ende der Versicherungspflicht können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Im Ausland beträgt die Frist 3 Monate.
    • Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
       

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung Ihrer Angehörigen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können Sie online, schriftlich, telefonisch oder persönlich mitteilen. Nutzen Sie dafür den "Fragebogen zur Abmeldung von Mitarbeitenden Familienangehörigen"  der SVLFG.
    Abmeldung online  über das SVLFG-Versichertenportal mitteilen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf. 
    • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals. 
    • Öffnen Sie den Fragebogen und füllen Sie ihn aus. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet. 

    Abmeldung schriftlich per E-Mail mitteilen:

    • Sie finden den Fragebogen auf der Internetseite der SVLFG. 
    • Füllen Sie den Fragebogen vollständig online aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Scannen Sie den unterschriebenen Antrag ein.
    • Stellen Sie die benötigten weiteren Unterlagen zusammen und senden Sie den Fragebogen zusammen mit Ihren Unterlagen als Dateianhänge per E-Mail an die SVLFG.

    Abmeldung schriftlich per Post oder per Fax mitteilen:

    • Laden Sie den Fragebogen auf der Internetseite der SVLFG herunter oder fordern sie ihn telefonisch bei der SVLFG an. Sie erhalten den Fragebogen dann per Post.   
    • Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und stellen Sie die benötigten weiteren Unterlagen zusammen.
    • Senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an die SVLFG.

    Abmeldung telefonisch mitteilen:

    • Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden. Dort wird man Ihre Fragen beantworten und Ihnen den Fragebogen übersenden.
    • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren per Post. 

    Abmeldung persönlich im Beratungsgespräch mitteilen:

    • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei
      • der Landwirtschaftlichen Krankenkasse,
      • der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder
      • einer Beratungsstelle der SVLFG.
    • In der jeweiligen Geschäftsstelle füllen Sie den Fragebogen gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus.

    Die SVLFG prüft die Voraussetzungen für das Ende der Versicherungspflicht nach der Abmeldung.
    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über das Ende der Versicherungspflicht Ihrer Mitarbeitenden Familienangehörigen.
     

    Fristen

    Die Versicherungspflicht endet mit Wegfall der Voraussetzungen. Die Abmeldung müssen Sie vornehmen, sobald Ihre Familienangehörigen nicht mehr in Ihrem Unternehmen arbeiten.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Mitarbeitenden Familienangehörigen abmelden, Abmeldung Landwirtschaftliche Alterskasse, Landwirtschaftliche Krankenversicherung, Abmeldung Landwirtschaftliche Krankenkasse, Mifa abmelden, Abmeldung Mifa, Mitarbeitende Familienangehörige abmelden, Abmeldung von der Versicherung, Alterssicherung der Landwirte, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Landwirtschaftliche Alterskasse, SVLFG, Versicherungspflicht beenden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English