Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.
Beschreibung
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen
- inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
- inländischen alternative Investmentfonds (AIF).
Online-Dienst
Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Postfachadresse
Postfach 1253
53002 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: fitandproper@bafin.de
E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
BaFin
BaFin-Verbrauchertelefon
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 228 41087774
E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird.
Verfahrensablauf
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
- Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
- Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.)
Kosten
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).: Gebühr 205.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.08.2023
Stichwörter
Organismen gemeinsame Anlagen Wertpapieren, Vertrieb, BaFin, Alternative Investment Fund, EU-Verwaltungsgesellschaft, EU-AIF, Vertriebsbescheinigung, AIF, Publikums-AIF, OGAW, KVG, MVP Portal, Alternativer Investmentfonds, Investmentfonds, alternative Investmentfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Bescheinigung, Antrag