Anzeige des Vertriebs von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semi-professionelle und professionelle Anleger im Inland gem. § 321 Abs. 1 KAGB Entgegennahme

    Vertrieb von europäischen alternativen Investmentfonds oder Spezialfonds einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft an semi-professionelle oder professionelle Anlegerinnen und Anleger in Deutschland anzeigen

    Wenn Sie als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft europäische alternative Investmentfonds (EU-AIF) oder Spezialfonds in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anmelden.

    Beschreibung

    Alternative Investmentfonds (AIF) sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu. Diese Organismen sind

    • kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und
    • keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).

    Wenn inländische AIF nur an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden, spricht man von Spezial-AIF.

    Wenn ein AIF dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, spricht man von einem EU-AIF.

    Wenn Sie als inländische AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen EU-AIF oder einen Spezial-AIF an professionelle oder semiprofessionelle Anlegerinnen oder und Anleger in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie dies vorher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_103855150

    Beschreibung

    Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BaFin-Verbrauchertelefon

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Fügen Sie der Anmeldung folgende Angaben und Unterlagen bei:

    • Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF sowie zu seinem Sitz enthält
    • Anlagebedingungen, die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des angezeigten AIF
    • Namen der Verwahrstelle des angezeigten AIF
    • Beschreibung des angezeigten AIF und alle für die Anlegerinnen und Anleger verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
    • Angaben zum Sitz des Master-AIF und seiner Verwaltungsgesellschaft, falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen Feeder-AIF handelt
    • Alle in § 307 Absatz 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) genannten weiteren Informationen für jeden angezeigten AIF, die potenziellen Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung zu stellen sind, beispielsweise eine Beschreibung der Anlagestrategie und der Ziele des AIF, der Art der Vermögenswerte sowie etwaiger Anlagebeschränkungen.
    • Angaben zu den Vorkehrungen, die getroffen wurden, um zu verhindern, dass Anteile oder Aktien des angezeigten AIF an Privatanlegerinnen und -anleger vertrieben werden, insbesondere wenn die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für den angezeigten AIF auf unabhängige Unternehmen zurückgreift.

    Voraussetzungen

    Sie wollen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft EU-AIF oder Spezial-AIF in der Bundesrepublik Deutschland vertreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird

    Verfahrensablauf

    Den Vertrieb von EU-AIF oder Spezial-AIF im Inland können Sie formlos online anmelden.

    Online-Anmeldung: 

    • Erstellen Sie ein formloses Schreiben.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Registrieren Sie sich bei der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin.
    • Senden Sie alle Unterlagen über das MVP Portal an die BaFin. 
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Überweisen Sie die Gebühren. 

    Fristen

    Sie müssen den Vertrieb der EU-AIF oder Spezial-AIF vor dessen Beginn anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen teilt Ihnen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit, ob Sie mit dem Vertrieb des im Schreiben genannten AIF an semiprofessionelle und professionelle Anlegerinnen und Anleger im Geltungsbereich dieses Gesetzes ab sofort beginnen können.

    Kosten

    Die Kosten werden je Tatbestand Anmeldung erhoben.: Verwaltungsgebühr 2526.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    AIF, EU-AIF, Investmentfonds, MVP Portal, Spezialfonds, Alternative Investment Fund, alternative Investmentfonds, Vertrieb von AIF, europäische alternative Investmentfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Spezial-AIF, AIF-Vertrieb, BaFin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English