Anzeige der Auslagerung von Aufgaben auf ein Auslagerungsunternehmen nach § 36 KAGBEntgegennahme

    Als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Auslagerung von Aufgaben mitteilen

    Sie können als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Aufgaben auf andere Unternehmen auslagern. Dies müssen Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.

    Beschreibung

    Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen - ein sogenanntes Auslagerungsunternehmen - auslagern.

    Folgende Aufgaben können Sie zum Beispiel auslagern:

    • Portfolioverwaltung
    • Risikomanagement
    • Buchhaltung

    Sie müssen dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den folgenden 2 Gründen mitteilen:

    • Die BaFin stellt damit sicher, dass Sie als Verwaltungsgesellschaft die Kontrolle über Ihre Geschäfte behalten.
    • Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Kontrolle Ihrer beaufsichtigten Unternehmen, wie den Zugang zu wichtigen Informationen, sicherzustellen.

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_103855150

    Beschreibung

    Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige der Auslagerung:

    • eindeutige Benennung des Auslagerungsunternehmens durch Namensnennung der juristischen Person mit Angabe des Sitzes
    • Beschreibung der ausgelagerten Funktion beziehungsweise Tätigkeit
    • Angabe des Investmentvermögens oder der Investmentvermögen sowie des Vermögensgegenstands
    • Angabe des Zeitpunkts, zu dem die Auslagerung in Kraft tritt
    • objektive Gründe der Auslagerung
    • Darlegung, dass die Interessen des Auslagerungsunternehmens nicht mit denen der Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise der Anlegenden in Konflikt stehen, außer das Auslagerungsunternehmen
      • trennt seine Aufgaben bei der Portfolioverwaltung oder dem Risikomanagement funktional und hierarchisch von seinen anderen potenziell dazu im Interessenkonflikt stehenden Aufgaben und 
      • ermittelt, steuert und beobachtet die potenziellen Interessenkonflikte ordnungsgemäß und legt sie den Anlegenden des Investmentvermögens gegenüber offen
    • bei Auslagerung der Portfolioverwaltung oder Risikomanagement auf ein Auslagerungsunternehmen mit Sitz im Ausland: 
      • Nachweis über Zulassung oder Registrierung des Auslagerungsunternehmens zum Zwecke der Vermögensverwaltung und 
      • Nachweis über Aufsicht unter Angabe der Zulassungs- und Registrierungsnummer
    • Gegebenenfalls müssen Sie den Auslagerungsvertag bei der BaFin nachreichen

    Genehmigungsantrag für die Auslagerung des Portfolio- und Risikomanagements:

    • Voraussetzungen für Genehmigungsantrag nachweisen
    • Auslagerungsvertrag 
    • notwendige Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und Eignung der Geschäftsleitung

    Voraussetzungen

    • Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft muss die Auslagerung anhand von objektiven Gründen rechtfertigen können.
    • Das Auslagerungsunternehmen muss über ausreichende Ressourcen für die Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben verfügen und die Personen, die die Geschäfte des Auslagerungsunternehmens tatsächlich leiten, müssen zuverlässig sein und über ausreichende Erfahrung verfügen.
    • Betrifft die Auslagerung bei einer bei einer OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft die Portfolioverwaltung und bei einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement, dürfen nur Auslagerungsunternehmen beauftragt werden, die 
      • für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind
      • oder für die Finanzportfolioverwaltung zugelassen sind
      • oder registriert sind und einer Aufsicht unterliegen.
      • Hinweis: Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, benötigten Sie eine zusätzliche Genehmigung von der BaFin.
    • Wird die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement auf ein Unternehmen mit Sitz im Ausland ausgelagert, muss die Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörde sichergestellt sein.
    • Die Auslagerung darf die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht beeinträchtigen; insbesondere darf sie weder die Kapitalverwaltungsgesellschaft daran hindern, im Interesse ihrer Anlegenden zu handeln, noch darf sie verhindern, dass das Investmentvermögen im Interesse der Anlegeenden verwaltet wird.
    • Sie müssen darlegen können, dass das Auslagerungsunternehmen
      • unter Berücksichtigung der ihm übertragenen Aufgaben über die erforderliche Qualifikation verfügt,
      • in der Lage ist, die übernommenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen und
      • sorgfältig ausgewählt ist.
    • Sie müssen jederzeit die ausgelagerten Aufgaben wirksam überwachen können.
    • Sie müssen insbesondere die erforderlichen Weisungsbefugnisse und die Kündigungsrechte vertraglich sichern.
    • Sie überprüfen fortwährend die vom Auslagerungsunternehmen erbrachten Dienstleistungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige beziehungsweise den Genehmigungsantrag können Sie formlos stellen:

    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alles über das MVP Portal an die BaFin.
    • Sie erhalten einen Bescheid auf Ihren Genehmigungsantrag.

    Fristen

    Sie müssen eine Auslagerung mitteilen, bevor die Auslagerungsvereinbarung in Kraft tritt.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Genehmigung der Auslagerung wird Ihnen innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Eingang des Genehmigungsantrags erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Mitteilung der BaFin und müssen gegebenenfalls Unterlagen und Angaben nachreichen. Nach Eingang der Unterlagen oder Angaben beginnt die Frist über 4 Wochen erneut.)

    Kosten

    Das individuelle Kassenzeichen wird im Gebührenbescheid angegeben. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 24.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Stichwörter

    KVG-Aufgaben, Aufgaben auslagern, Auslagerung, Auslagerungsunternehmen, Kontrolle, Aufgabenauslagerung, OGAW, Aufgaben übertragen, Aufgabenübertragung, Kapitalverwaltungsgesellschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English