Vertrieb von inländischen Publikums-AIF in Deutschland anzeigen
Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF, also Alternative Investmentfonds, in Deutschland vertreiben? Dann müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.
Beschreibung
Publikums-AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital einsammeln. Dieses Kapital verwenden sie, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie und zum Nutzen der Anlegenden zu investieren.
Publikums-AIF sind kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Es kann sich dabei zum Beispiel um Dachfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Fonds handeln. Grundsätzlich können alle Personen in AIF anlegen. Deshalb nennt man diese auch Publikums-AIF.
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben möchten, müssen Sie das in der Regel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen.
Online-Dienst
Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Postfachadresse
Postfach 1253
53002 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: fitandproper@bafin.de
E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
BaFin
BaFin-Verbrauchertelefon
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 228 41087774
E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Fügen Sie der Anzeige zusätzlich folgende Angaben und Unterlagen bei:
- Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF enthält, insbesondere zu Namen und Sitz des AIF
- Anlagebedingungen oder einen Verweis auf die Anlagebedingungen und gegebenenfalls die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des AIF
- Angabe der Verwahrstelle oder einen Verweis auf die von der Bundesanstalt genehmigte Verwahrstelle des AIF
- Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des AIF
- alle weiteren für Anlegende verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
- falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen sogenannten Feederfonds handelt:
- Verweis auf die genehmigten Anlagebedingungen des Masterfonds
- Verweis auf die Verwahrstelle des Masterfonds
- Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des Masterfonds
- Angabe, ob der Masterfonds im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Privatanlegerinnen und Privatanleger vertrieben werden darf
Voraussetzungen
Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Anzeige zum Vertrieb inländischer Publikums-AIF können Sie online über das MVP-Portal der BaFin stellen:
- Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP-Portal an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP-Portal.
- Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und fügen Sie diese der Anzeige bei.
- Schicken Sie diese Dokumente ausschließlich elektronisch über das MVP-Portal an die BaFin.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor Vertrieb des AIF stellen.
Geplante Änderungen des AIF müssen Sie mindestens 20 Werktage vor Durchführung der Änderung mitteilen, ungeplante Änderungen unverzüglich nach deren Eintreten.
Bearbeitungsdauer
20 Tage (Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen sowie der Genehmigung der Anlagebedingungen und der Verwahrstelle teilt die BaFin Ihnen mit, ob Sie mit dem Vertrieb beginnen können.)
Kosten
Die Gebühr erhebt die BaFin je Anzeige.: Gebühr 2526.00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 25.09.2023
Stichwörter
AIF, Fund, Publikums-AIF, alternative Investmentfonds, Investmentvermögen, Alternative, Investmentfonds, Investment