Feststellung der Erlaubnispflicht nach KWG, ZAG, VAG oder KAGB durch gebührenpflichtigen Bescheid Durchführung

    Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor feststellen

    Ihr Unternehmen will neue Dienstleistungen im Finanzsektor anbieten? Eventuell müssen Sie abklären, ob für Ihre Geschäftsidee eine Erlaubnispflicht besteht.

    Beschreibung

    Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland: 

    • das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
    • das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
    • das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft 
    • das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Das ist für die meisten Geschäfte im Finanzsektor der Fall und dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

    Da die Gesetzesgrundlagen nicht für jedes Geschäftsmodell eine verlässliche Aussage treffen, ob Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder Ihr Unternehmen eine Erlaubnis benötigen, muss in diesen Fällen die BaFin feststellen, ob Ihr Geschäft der Erlaubnispflicht unterliegt. Grund dafür ist die permanente und rasche Entwicklung von Geschäftsmodellen im Finanzsektor sowie die Vielfalt der Sachverhalte, die vom Gesetz erfasst werden müssen.

    Die BaFin stellt die Erlaubnispflicht auf Ihren Antrag hin fest. Diesen können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Fintech-Unternehmen steht außerdem ein Online-Kontaktformular zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Dienstsitz Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • detaillierte Beschreibung des Geschäftsvorhabens
    • Vertragsentwürfe sowie gegebenenfalls Gesellschaftsverträge
    • Werbematerialien

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: teilweise (nur für Fintechs)
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind ein Unternehmen des Finanzsektors und
      • stehen kurz vor dem Markteintritt oder
      • bringen ein neues Geschäftsmodell auf den Markt und
      • es lässt sich auf Grundlage des einschlägigen Aufsichtsgesetzes nicht eindeutig klären, ob Ihr Geschäftsmodell der Erlaubnispflicht nach den Aufsichtsgesetzen unterliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Bei Bescheid nach §§ 4 KWG, 4 Abs. 4 ZAG, 4 VAG, 5 Abs. 3 KAGB: Widerspruch. 
    • Ansonsten stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht sollten Sie formlos schriftlich oder per E-Mail (Ausnahme: Fintech-Geschäftsmodelle, siehe unten) stellen.

    • Bitte stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und fügen Sie darüber hinaus folgende Informationen hinzu
      • Mitteilung, wer wie und in welcher Form das Geschäft betreiben will
      • Firma des Unternehmens
      • Geschäftsadresse des Unternehmens
      • Name und Anschrift des Anfragenden
      • Beziehung des Anfragenden zum Unternehmen
    • Senden Sie Ihren formlosen Antrag per Post oder E-Mail an die BaFin. 
    • Sie erhalten eine E-Mail, ein Schreiben oder den Bescheid mit der Beurteilung der Erlaubnispflicht.

    Fintech-Geschäftsmodelle können auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der BaFin nutzen.

    Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung "Integrität des Finanzsystems (IF)" der BaFin. Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen für Sie.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann von wenigen Tagen bis zu 2 Monaten dauern. Sie ist auch davon abhängig, ob der BaFin alle relevanten Informationen vorliegen.

    Kosten

    Wenn die Feststellung der Erlaubnispflicht durch Verwaltungsakt erfolgt, entstehen Gebühren in Höhe von 

    • EUR 10.000,00 (KWG und KAGB)
    • EUR 6.820 (VAG) und 
    • EUR 5.000 (ZAG)

    Bei Entscheidung durch einfaches Schreiben entstehen keine Gebühren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 29.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    Aufsichtsgesetze, ICOs, BaFin-Zulassung, BaFin-Lizenz, KWG-Lizenz, BaFin-Erlaubnis, Finanzsektor, Finanzaufsicht, Coin Offerings, ZAG, Finanzaufsichtsrecht, KWG, Fintech, KAGB, VAG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English