Anzeige eines Geschäftsleiters über die Aufnahme und die Beendigung einer Tätigkeit als Geschäftsleiter oder als Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglied eines anderen Unternehmens Entgegennahme

    Als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Kreditinstituts Nebentätigkeiten anzeigen

    Sie leiten ein Kreditinstitut? Dann haben Sie gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine persönliche Anzeigepflicht bezüglich Ihrer Tätigkeit bei anderen Unternehmen.

    Beschreibung

    Als Geschäftsleiterin und Geschäftsleiter eines Kreditinstituts müssen Sie genug Zeit für Ihre Aufgaben haben. Die Anzahl weiterer Mandate, die Sie übernehmen dürfen, ist daher begrenzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft dies, und ebenso, ob sich gegebenenfalls Interessenkonflikte aus den Tätigkeiten ergeben könnten.
    Deshalb müssen Sie bei der BaFin anzeigen, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten bei einem anderen Unternehmen beginnen oder beenden:

    • Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter
    • Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats.

    Zusätzlich müssen Sie Ihre Anzeige bei der Deutschen Bundesbank einreichen.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsche Bundesbank - Übersicht der Hauptverwaltungen und Filialen

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    Hauptverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit: Formular "Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen"
    • soweit mehrere Mandate, die Sie innehaben, als Eines gelten: Beleg durch entsprechende Ausführungen oder Unterlagen
    • bei Mandaten als Vertreterin oder Vertreter des Bundes oder der Länder: entsprechende Satzung als Anlage oder Nennung der gesetzlichen Grundlage

    Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Angaben finden Sie im "Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB" der BaFin.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Geschäftsleiterin, Geschäftsleiter oder Sie führen tatsächlich die Geschäfte
      • eines Instituts,
      • einer Finanzholdinggesellschaft oder
      • einer gemischten Finanzholdinggesellschaft
    • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die zuständige Aufsichtsbehörde.
    • Sie beginnen oder beenden eine der folgenden Tätigkeiten bei einem weiteren Unternehmen:
      • Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter
      • Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats. Gilt auch für Mandate in
        • fakultativen Aufsichtsräten
        • Beiräten, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • gegebenenfalls Widerspruch
    • gegebenenfalls verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Anzeige jeweils in einfacher Ausführung einreichen bei

    • der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und
    • der für das Institut oder die Gesellschaft zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Zuständig ist die Hauptverwaltung, in deren Gebiet sich der Hauptsitz des Instituts oder der Gesellschaft befindet.

    Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin und laden Sie dort folgendes Formular herunter:
      • "Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 AnzV) NT: Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen"
    • Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Dies können Sie direkt am Rechner tun und ausdrucken.
    • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und verschicken Sie diese per Post.

    Fristen

    Sie müssen die neue Tätigkeit unverzüglich anzeigen, also in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer fällt unterschiedlich beziehungsweise fallabhängig aus.

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 04.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    gemischte Finanzholdinggesellschaft, Verwaltungsratsmitglied, KWG, Verwaltungsrat, Anzeigepflicht, Finanzholdinggesellschaft, Aufsichtsratsmitglied, Nebentätigkeiten, Geschäftsleiterin, Vermögensverwaltung, Aufsichtsrat, Geschäftsleiter, Mitglied, Kreditinstitut, Kreditwesengesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English