Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehegatten von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Nach dem Tod Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin beziehungsweise Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners infolge eines Versicherungsfalles, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.
Beschreibung
Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall, können Sie eine Rente erhalten. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Ein Rentenanspruch besteht dann, wenn Versicherte früheren Ehegatten oder früheren eingetragenen Lebenspartnerinnen oder -partnern während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet haben oder ein entsprechender Anspruch auf Unterhalt bestand.
Sie müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse hierzu einen Antrag stellen.
Die Rente beträgt 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Die monatliche Auszahlung beginnt 3 Monate nach dem Tod. Sie erhalten die Rente höchstens 21 Monate lang.
Sie erhalten die Rente in Höhe von 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person, wenn Sie:
- ein Kind erziehen,
- älter als 47 Jahre alt sind oder
- erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.
Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.
Online-Dienst
Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder Ehepartner beziehungsweise für frühere Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von der gesetzlichen Unfallversicherung online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 6050404
E-Mail: info@dguv.de
Internet
Weitere Informationen
Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de
ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Heiratsurkunde (Stammbuch) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubigte Scheidungs-, Auflösungs- oder Nichtigkeitserklärung der Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Ihre Sozialversicherungsnummer
- zur Prüfung des Leistungsanspruches müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Unfallversicherungsträger stellen. Hier erfahren Sie, ob und gegebenenfalls welche weiteren Unterlagen Sie benötigen.
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, wenn
- der Tod Folge eines Versicherungsfalles war (dazu gehören Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten),
- Ihre frühere Ehe oder frühere eingetragene Lebenspartnerschaft geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde und
- die verstorbene Person Ihnen während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet hat oder
- Sie Anspruch auf Unterhalt hatten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch ein-legen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufs-genossenschaft oder Unfallkasse.
Verfahrensablauf
Sie können die Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder Ehepartner beziehungsweise für frühere Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von der gesetzlichen Unfallversicherung online oder per Post beantragen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.01.2023
Stichwörter
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Hinterbliebenenleistung, Berufsgenossenschaft, Leistungen eingetragene Lebenspartner, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen frühere Ehegatten, Todesfall, Leistungen bei Tod, Feuerwehrunfallkasse, Unfallkasse, Rente, Geldleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen nach Tod, Leistungen eingetragene Lebenspartnerinnen