Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse für die Einkommensteuererklärung (Finanzamt) Ausstellung

    Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

    Sie brauchen für Ihre Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung über Ihre zur Alterskasse gezahlten Beiträge? Diese Bescheinigung können Sie kostenlos anfordern.

    Beschreibung

    Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar.

    Dies gilt für Beiträge von

    • Landwirtinnen oder Landwirten,
    • deren Ehepartnerinnen oder -partnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie
    • mitarbeitenden Familienangehörigen.

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre gezahlten Beiträge brauchen, können Sie eine entsprechende Beitragsbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr anfordern.

    Sie können die Bescheinigung auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind, aber in der Vergangenheit versichert waren. Für sehr lange zurückliegende Zeiträume ist eine Bescheinigung unter Umständen nicht mehr möglich.

    Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Aufwendungen für die Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.

    Ohne Ihre Anforderung übersenden wir die Bescheinigung allerdings nicht, weil für die Alterskasse keine gesetzliche Verpflichtung besteht die Bescheinigung regelmäßig für alle Versicherten zu erstellen.

    In der Bescheinigung sind aus Ihrer Sicht Beiträge nicht vollständig oder nicht richtig aufgeführt? Dann kontaktieren Sie bitte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

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    Technisch geändert am 18.01.2024

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    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

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    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
    • bei Anforderung durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie haben einen entsprechenden Bescheid erhalten. Das gilt für:

    • Landwirtinnen oder Landwirte,
    • deren Ehepartnerinnen oder -partner beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sowie
    • mitarbeitende Familienangehörige.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Beitragsbescheinigung hat nur Informationscharakter. Rechtsbehelfe sind nur gegen die zu Grunde liegenden Bescheide zum Beginn und Ende der Versicherungspflicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Die Beitragsbescheinigung können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch anfordern:

    Schriftlich:

    • Schreiben Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer LSV-Mitgliedsnummer.

    Persönlich im Beratungsgespräch:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

    Telefonisch:

    • Rufen Sie die Servicenummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.

    Hinweis: Die Beitragsbescheinigung kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten die Beitragsbescheinigung in der Regel innerhalb von 1 Woche.

    Kosten

    Für die Anforderung der Beitragsbescheinigung fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    SVLFG, Beitragsbescheinigung für Steuererklärung, Bescheinigung Aufwendungen für Altersvorsorge, Landwirtschaftliche Alterskasse, Beitragsbescheinigung anfordern, Beitragsbescheinigung, Alterssicherung der Landwirte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English