Auskunft über den Versicherungsverlauf (Rentenversicherungskonto) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung

    Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren

    Wenn Sie sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren wollen, können Sie jederzeit formlos einen Versicherungsverlauf anfordern.

    Beschreibung

    Der Versicherungsverlauf dient der frühzeitigen Klärung Ihrer gespeicherten Versicherungszeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).

    Wenn Ihre Versicherungspflicht zur Alterskasse endet, erhalten Sie unaufgefordert Ihren Versicherungsverlauf mit dem Bescheid über das Ende Ihrer Versicherungspflicht.

    Sie können Ihren Versicherungsverlauf aber auch vorher jederzeit bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.

    Über die Anrechnung und Bewertung der gespeicherten Versicherungszeiten für eine Rentenleistung der Alterskasse wird erst im Rahmen eines Rentenantrags entschieden. Bis dahin können noch geänderte gesetzliche Vorschriften oder geänderte Sachverhalte eintreten, die gegebenenfalls eine Neubewertung beziehungsweise Änderung der im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten zur Folge haben.

    Sind im Versicherungsverlauf Zeiten nicht vollständig oder unrichtig aufgeführt, setzen Sie sich bitte mit der LAK in Verbindung.

    Online-Dienst

    Online-Auskunft über den Versicherungsverlauf (Rentenversicherungskonto) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse

    ID: B100019_111797380

    Beschreibung

    Über das SVLFG Versichertenportal können Sie online Ihren Versicherungsverlauf anfordern.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine Unterlagen erforderlich
    • bei Anforderung durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

    Voraussetzungen

    • Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse als
      • Landwirtin oder Landwirt,
      • Ehepartnerin oder Ehepartner einer Landwirtin oder eines Landwirtes oder
      • mitarbeitendes Familienmitglied im landwirtschaftlichen Betrieb.
    • Sie haben einen Bescheid über Ihre Versicherungspflicht.
    • Den Versicherungsverlauf können Sie auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Ihren Versicherungsverlauf können Sie online, schriftlich, persönlich oder telefonisch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern:

    Versicherungsverlauf online über das SVLFG-Versichertenportal anfordern:

    • Rufen Sie das Online-Portal der SVLFG auf.
    • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
    • Nutzen Sie die Kontaktfunktion. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet.

    Versicherungsverlauf schriftlich anfordern:

    • Teilen Sie der SVLFG Ihr Anliegen per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit.

    Versicherungsverlauf persönlich im Beratungsgespräch beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.

    Versicherungsverlauf telefonisch anfordern:

    • Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.

    Den Versicherungsverlauf kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Versicherungskonto, Versicherungskonto einsehen, Versicherungszeiten abfragen, SVLFG, Versicherungsverlauf anfordern, Versicherungsverlauf, Alterssicherung der Landwirte, Rentenversicherungskonto, Landwirtschaftliche Alterskasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English