Rente wegen Alters von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung Vorzeitige Altersrente für Ehegatten

    Vorzeitige Altersrente für Ehegatten von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

    Die vorzeitige Altersrente für Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. 

    Beschreibung

    Als Landwirtin oder Landwirt können Sie bis zu 10 Jahren vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze vorzeitig Ihre Altersrente beantragen, wenn 

    • Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
    • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner bereits 
      • ein Anspruch auf Regelaltersrente der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder
      • einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte hat.

    Das frühestmögliche Eintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 55 auf 57 Jahre angehoben.
    Abschlag:

    • Beantragen Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner sowie als Lebenspartnerin oder Lebenspartner die vorzeitige Altersrente, kann Ihnen diese nur mit Abschlag gezahlt werden. 
    • Für jeden Kalendermonat, für den Sie eine Altersrente vorzeitig beanspruchen, vermindert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent.

    Hinzuverdienst:

    • Wenn Sie sich noch fit genug fühlen, dürfen Sie sich zu Ihrer Altersrente etwas hinzuverdienen. Dadurch erlischt Ihr Rentenanspruch zwar nicht, es kann allerdings die Höhe Ihrer Altersrente beeinflussen.
    • Ein hoher Hinzuverdienst kann zur vollständigen Kürzung Ihrer Rente führen. Allerdings nur, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, also frühzeitig in Rente gegangen sind.

    Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie ohne Anrechnung auf Ihre Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. 
     

    Online-Dienst

    Online-Rentenantragstellung der landwirtschaftlichen Alterskasse

    ID: B100019_103855103

    Beschreibung

    Das Versichertenportal der SVLFG bietet Ihnen die Möglichkeit online Rentenanträge für die Alterssicherung der Landwirte zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG - AK-Leistung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 7850

    E-Mail: AK-Leistung@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Antragsstellung durch andere Personen: 
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Die vorzeitige Altersrente für jüngere Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erhalten Sie auf Antrag, wenn 

    • Sie das für Sie maßgebliche Alter erreicht haben
    • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner / Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner bereits Anspruch auf die normale Regelaltersrente oder vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte hat oder gehabt hat.
    • Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllt haben, 
    • Bei der Wartezeit von 15 Jahren werden alle Pflichtbeiträge sowie auch freiwillige Beiträge berücksichtigt, welche Sie an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt haben oder die als gezahlt gelten. Beiträge für Zeiten vor dem 01.01.1995 werden in der Regel nur angerechnet, wenn diese lückenlos gezahlt sind.
    • Wurde zu Ihren Gunsten ein Versorgungsausgleich durchgeführt, wird das übertragene Anrecht in Wartezeitmonate umgerechnet.

    Zeiten aus anderen Versorgungssystemen:

    • Auch Zeiten aus anderen Versorgungssystemen, also zum Beispiel Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung können auf Ihre Wartezeit angerechnet werden.
    • Überschneiden sich die fremden Zeiten mit denen der landwirtschaftlichen Alterskasse, können die Fremdzeiten nicht zeitgleich angerechnet werden.
      • Dies gilt auch, wenn Sie im selben Zeitraum als Unternehmerin oder Unternehmer von der Versicherungspflicht zur Alterskasse befreit waren.
      • Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als mitarbeitendes Familienmitglied hingegen steht der Anrechnung von in dieser Zeit zurückgelegten fremden Zeiten nicht entgegen.

    Folgende Zeiten können angerechnet werden:

    • Pflichtbeitragszeiten zu einem Träger der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung und gleichgestellten Zeiten der Sozialversicherung der ehemaligen DDR,
    • Zeiten einer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel als 
      • Beamtin oder Beamter
      • Richterin der Richter
      • Berufs- oder Zeitsoldatin oder -soldat sowie
      • als sonstige beamtenähnlich abgesicherte Person 
    • Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel 
      • Angestellte und selbstständig Tätige, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören
      • Lehrerinnen oder Lehrer und Erzieherinnen oder Erzieher an privaten Schulen, falls eine beamtenähnliche Absicherung besteht
    • bestimmte ausländische Zeiten nach über- und zwischenstaatlichem Recht
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den vorzeitigen Altersrentenbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

    Verfahrensablauf

    Die vorzeitige Altersrente für jüngere Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
    Schriftliche Antragstellung:

    • Laden Sie das Antrags- und Anlageformular zur vorzeitigen Altersrente für jüngere Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner auf der Internetseite der SVLFG herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse senden. 
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

    Hinweis: Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 
     

    Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

    • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG. In Ihrem Gespräch wird Ihr Rentenantrag aufgenommen.
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.  


    Antragstellung per Online-Verfahren:

    • Gehen Sie auf das Online-Portal der SVLFG und melden Sie sich dort an.
    • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in das Online-Postfach.
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
       

    Fristen

    • Beantragung der Rente: bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
    • Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.
    • Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
       

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 13 Wochen (Wenn Sie sämtliche erforderlichen Antragsunterlagen vorlegen, entscheidet die Landwirtschaftliche Alterskasse in der Regel innerhalb von 3 Monaten.)

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Vorzeitige Altersrente für Ehegatten, Alterssicherung der Landwirte, Landwirte, Altersrente, Rente, Rente ab 55, Landwirtschaftliche Alterskasse, Vorzeitige Altersrente für Lebenspartner, Rentenanspruch, Landwirtinnen, SVLFG, Vorzeitige Altersrente, Vorzeitige Altersrente für Ehepartner, Rentenantrag, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English