Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen beantragen
Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und Sie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt haben, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.
Beschreibung
Auftraggebende und Subunternehmen fordern möglicherweise von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie nach,
- dass die Personen, die in Ihrem Unternehmen arbeiten, bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert sind,
- dass Ihr Unternehmen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt hat.
Bei Bedarf stellt die SVLFG für Sie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung enthält zusätzlich
- die veranlagten Unternehmensteile,
- Angaben über die Höhe der gemeldeten Arbeitsentgelte pro Jahr,
- die vollständige Summe der Beiträge und Vorschüsse.
Stehen noch Forderungen der SVLFG gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.
Online-Dienst
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen online beantragen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Stichwörter
Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Öffnungszeiten
Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
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E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen gehört der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.
- Sie haben die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.
- Sie kommen regelmäßig Ihrer Nachweispflicht nach.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt.
Verfahrensablauf
Sie können die einfache und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung online, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online beantragen wollen:
- Sie besitzen bereits ein persönliches Konto auf dem Portal "Meine SVLFG":
- Besuchen Sie das Versichertenportal der SVLFG und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Anmeldedaten an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt in Ihrem Versichertenkonto an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder online über das Portal.
- Sie besitzen kein persönliches Konto auf dem Portal "Meine SVLFG":
- Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich als Gast an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:
- Rufen Sie eine der folgenden Stellen an:
- einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle oder die bundesweite Hotline der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder
- die Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen mit.
- Bitten Sie um die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder online über das Portal.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder E-Mail beantragen wollen:
- Schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an einen regionalen Standort oder an eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen mit.
- Bitten Sie um die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder online über das Portal.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:
- Besuchen Sie einen regionalen Standort oder eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen mit.
- Beantragen Sie dort mündlich die Bescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich, per Post oder online über das Portal.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Werktage (Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert grundsätzlich 1 bis 3 Arbeitstage, wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist und Sie Ihren erforderlichen Nachweispflichten nachkommen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Broschüre "Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Aufgaben, Leistungen, Beiträge" auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.12.2020
Stichwörter
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Bescheinigung der Beitragszahlung, Unfallversicherungsträger, gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung, Berufsgenossenschaft, LBG, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung