Änderungen im landwirtschaftlichen Unternehmen Meldung

    Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden

    Bei Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich etwas geändert? Dies müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.

    Beschreibung

    Sie müssen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informieren, wenn sich Ihr Unternehmen oder Ihre selbständige Tätigkeit in diesen Gesichtspunkten ändert:

    • Art und Gegenstand (unter anderem Erweiterung oder Wegfall von Unternehmensteilen)
    • Beteiligungsverhältnisse oder Rechtsform
    • Bewirtschaftungsverhältnisse

    Änderungen dieser Art können die Unternehmerpflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen.
    Die Meldepflicht gegenüber der SVLFG gilt für Unternehmen und Tätigkeiten in diesen Bereichen:

    • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich
      • des Garten- und Weinbaues,
      • der Fischzucht,
      • der Teichwirtschaft,
      • der Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei),
      • der Imkerei sowie
      • der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege
    • Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
    • Tierhaltungsunternehmen ohne Bodenbewirtschaftung
    • Garten und Landschaftsbauunternehmen und Unternehmen der Gartenpflege
    • Jagdunternehmen
    • Unternehmen der privaten Park- und Gartenpflege

    Online-Dienst

    Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus melden

    ID: B100019_103831327

    Beschreibung

    Bei Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich etwas geändert? Dies müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Art der Änderung:

    • Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Gewerbemeldung oder Pachtverträge
    • Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fordert im Einzelfall weitere Unterlagen an.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    In Ihrem Unternehmen oder bei ihrer selbständigen Tätigkeit in der Landwirtschaft im Forst oder im Gartenbau gibt es oder gab es Änderungen, die

    • die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen können,
    • die Zuordnung zu den Risikogruppen betreffen (zum Beispiel Flächenveränderungen),
    • die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen

    oder:

    • es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern,
    • es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der SVLFG.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Änderung formlos per Post, E-Mail, Telefon, Fax oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden:

    • Informieren Sie die SVLFG über eintretende oder bereits eingetretene Änderungen in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit.
    • Teilen Sie der SVLFG die Art der Änderung und deren Zeitpunkt mit.
      • Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen an.
    • Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
    • Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.

    Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Änderungsformular.
    • Füllen Sie das Änderungsformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.

    Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:

    • Laden Sie das Änderungsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
    • Schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular per Post, E-Mail oder Fax an die SVLFG.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (ab Start des Unternehmens oder der Tätigkeit)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    SVLFG, Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Änderungen in den Beteiligungsverhältnissen, Berufsgenossenschaft, Rechtsformänderung, Änderungen in den Unternehmensverhältnissen, Gewerbeummeldung, Unternehmensverhältnisse, Unternehmensänderungen, Meldungen zur Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Änderung der Rechtsform, Änderungen im Unternehmen, Pachtübernahme, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Pachtrückgabe, Flächenänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English