Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau
Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
Beschreibung
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Online-Dienst
Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau abmelden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Stichwörter
Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Öffnungszeiten
Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Öffnungszeiten
Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
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Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
- Im Einzelfall fordert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weitere Unterlagen an.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Es besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau formlos über das Serviceportal sowie per Post, E-Mail, Telefon oder Fax informieren:
- Informieren Sie die SVLFG über den Zeitpunkt des Betriebsendes Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit
- Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
- Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.
Wenn Sie die Abmeldung online vornehmen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf.
- Füllen Sie das Abmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Kosten
Es fallen für die Abmeldung keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.03.2022
Stichwörter
Unternehmensabmeldung, Berufsgenossenschaft abmelden, SVLFG, Berufsgenossenschaft kündigen, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe abmelden, Gewerbeabmeldung, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Einstellung des Unternehmens, Abmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Betriebsaufgabe, Pachtrückgabe, Flächeneinstellung, Unternehmen abmelden, Aufgabe der Flächenbewirtschaftung