Auflösung einer Ausgleichsvereinigung Prüfung

    Folgen der Auflösung einer in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse gegründeten Ausgleichsvereinigung

    Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.

    Beschreibung

    Eine Ausgleichsvereinigung erfüllt gegenüber der Künstlersozialkasse die Pflichten mehrerer Unternehmen. Insbesondere zahlt die Ausgleichsvereinbarung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen anstelle der Unternehmen.
    Eine Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, wird aufgelöst, wenn

    • die Ausgleichsvereinigung oder die KSK die Vereinbarung kündigen oder
    • durch Außerkrafttreten.

    Wenn die Ausgleichsvereinigung aufgelöst ist oder Sie Ihre Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung beenden, nimmt sie Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der KSK nicht mehr wahr.
    In diesem Fall meldet sich die KSK bei Ihnen. Sie teilt Ihnen mit, welche Verpflichtungen Sie wieder selbst wahrnehmen müssen:

    • Meldepflichten: Sie müssen die Summe, die Sie im Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen gezahlt haben, jährlich mittels Vordruck an die KSK melden. Dies sind die abgabepflichtigen Entgelte.
    • Aufzeichnungspflichten: Sie müssen Aufzeichnungen über die abgabepflichtigen Entgelte führen, die Sie im Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen gezahlt haben.  

    Darüber hinaus können die KSK oder die Deutsche Rentenversicherung Ihre Meldungen wieder prüfen. Gegebenenfalls erheben sie als Ergebnis einer Prüfung Nachforderungen von Ihnen.
    Ansprechpartner für alle Belange der Künstlersozialversicherung ist nicht mehr die Ausgleichsvereinigung sondern die KSK.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Die Ausgleichsvereinigung, deren Mitglied Sie sind, wird aufgelöst oder
    • Sie beenden die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe möglich.

    Verfahrensablauf

    Die Ausgleichsvereinigung informiert Sie über das Ende der Vereinbarung oder die Beendigung der Mitgliedschaft. Anschließend teilt Ihnen die Künstlersozialkasse das weitere Verfahren mit:

    • Sie erhalten ein Schreiben der KSK. Es informiert Sie darüber, dass
      • die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung endet und
      • die jährlichen Meldungen zukünftig wieder direkt durch Sie einzureichen sind.
    • Ende des ersten Jahres nach Beendigung der Ausgleichsvereinbarung: Die KSK übersendet Ihnen den Meldebogen für die abgabepflichtigen Entgelte.
    • Nach Meldung der abgabepflichtigen Entgelte erhalten Sie einen Bescheid von der KSK. Daraus hervor gehen die Höhe
      • der zu zahlenden Künstlersozialabgabe und
      • oder monatlichen Vorauszahlungen.
    • Es besteht die Möglichkeit, bis dahin freiwillige Vorauszahlungen unter Angabe der Abgabenummer zu leisten.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    • ungefähr 1 Monat

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 28.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Ausgleichsvereinbarung, Austritt, Auflösung, pauschal, abweichende, Künstlersozialabgabe, Meldeverfahren, Verwaltungskosten, Mitglied, Vereinbarung, Pauschale, Ende, Mitgliedschaft, Berechnungsgröße, Vertrag, befreiend, Ausgleichsvereinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English