Beendigung der Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse Prüfung

    Der Künstlersozialkasse die Aufgabe des Unternehmens mitteilen

    Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, endet auch die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

    Warum Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, zum Beispiel durch Löschung, Verschmelzung oder Aufspaltung, ist für die Beendigung nicht entscheidend. Hieraus können sich jedoch weitere Prüfungen der Künstlersozialkasse ergeben, wenn Ihr Rechtsnachfolger abgabepflichtig ist.

    Sollte Ihr Unternehmen lediglich ruhen, wird Ihre Abgabepflicht in der Regel nicht beendet, da Ihr Unternehmen noch existiert.

    Für die Zeit bis zur vollständigen Einstellung des Unternehmens sind die Entgelte, die Sie für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben, von Ihnen zu melden. Die Künstlersozialkasse erstellt anhand Ihrer Meldung eine Endabrechnung der Künstlersozialabgabe.

    Online-Dienst

    Der Künstlersozialkasse die Aufgabe des Unternehmens online mitteilen

    ID: B100019_112941100

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
      Linie:
      • Bus: 1
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 219
    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1
      Linie:
      • Bus: 5
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 111

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag: 09:00 - 16:00 Dienstag: 09:00 - 16:00 Mittwoch: 09:00 - 16:00 Donnerstag: 09:00 - 16:00 Freitag: 09:00 - 16:00 Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • Auszug aus dem Genossenschaftsregister
    • Auszug aus dem Partnerschaftsregister
    • Abmeldung beim Gewerberegister

    Wenn Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind bei der Künstlersozialkasse als Unternehmen angemeldet.
    • Sie haben Ihre unternehmerische Tätigkeit vollständig eingestellt oder werden diese in absehbarer Zeit einstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

    Online-Mitteilung:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. 
    • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Im Anschluss geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Unternehmen eingestellt haben oder absehbar einstellen werden.
    • Sie können in dem Formular auch die bis zur Einstellung des Unternehmens an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte melden.
    • Sofern vorhanden, laden Sie Nachweise zur Einstellung des Unternehmens hoch.

    Mitteilung per Post:

    • Teilen Sie die Einstellung Ihres Unternehmens der Künstlersozialkasse bitte formlos mit. Geben Sie dabei den Zeitpunkt der Einstellung des Unternehmens an.
    • Führen Sie in Ihrem Schreiben bitte Ihre Abgabenummer mit auf. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Sofern vorhanden, fügen Sie einen Nachweis über die Einstellung des Unternehmens bei.
    • Senden Sie das formlose Schreiben an die Künstlersozialkasse.

    Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.

    Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Stichwörter

    KSK, Einstellung, Löschung, Auflösung, Künstlersozialkasse, Registerlöschung, Verschmelzung, Ende, Fusion, Beendigung, Abgabepflicht, Aufspaltung, Gewerbeabmeldung, Vermögensübertragung, Aufgabe, Liquidation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English