Künstlersozialabgabe Gesellschafterbezüge als Teil der Bemessungsgrundlage Prüfung

    Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafterbezüge prüfen

    Ist Ihre Gesellschafterin oder Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Sie tätig, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf die Bezüge zahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein zur Künstlersozialabgabe verpflichtetes Unternehmen betreiben, müssen Sie jährlich eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse abgeben. Dabei müssen Sie die von Ihnen im vergangenen Kalenderjahr für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbständig Tätige geleisteten Zahlungen melden. Anhand dieser Summe berechnet die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe. 

    Auch Gesellschafterinnen und Gesellschafter können sozialversicherungsrechtlich selbständig für Ihre Gesellschaft tätig sein. Sofern dabei von diesen Personen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen erbracht werden, prüft die Künstlersozialkasse mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die dafür gezahlten Vergütungen bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen. 
     

    Online-Dienst

    Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafterbezüge online prüfen

    ID: B100019_117254135

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
      Linie:
      • Bus: 1
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 219
    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1
      Linie:
      • Bus: 5
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 111

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag: 09:00 - 16:00 Dienstag: 09:00 - 16:00 Mittwoch: 09:00 - 16:00 Donnerstag: 09:00 - 16:00 Freitag: 09:00 - 16:00 Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Onlineformular oder PDF-Formular "Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
    • mit Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern geschlossene Anstellungsverträge
    • mit Gesellschafterinnen und Gesellschaftern geschlossene Dienst- oder Werkverträge
    • aktueller Handelsregisterauszug
       

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein abgabepflichtiges Unternehmen in einer der folgenden Rechtsformen:
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
      • Kommanditgesellschaft (KG)
      • offene Handelsgesellschaft (OHG)
      • GmbH & Co. KG
      • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 
      • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG
    • Sie vermarkten künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen.
    • Ihre Gesellschafterin oder Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbständig und künstlerisch oder publizistisch für Sie tätig.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Fragebögen online oder per Post übermitteln.

    Online-Mitteilung: 

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können. 
      • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite wählen Sie aus, welche Fragebögen Sie an die Künstlersozialkasse übermitteln möchten. 
    • Anschließend beantworten Sie je nach Auswahl Ihres Anliegens 
      • Fragen zu der Gesellschaft allgemein, 
      • den gesellschaftsrechtlichen Stellungen oder 
      • den Tätigkeiten und Vergütungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. 
    • Sofern erforderlich, laden Sie Ihren Gesellschaftsvertrag oder Nachweise hoch, zum Beispiel einen aktuellen Handelsregisterauszug, Anstellungsverträge oder Statusfeststellungsbescheide.

    Mitteilung per Post: 

    • Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse stehen im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter folgende Fragebögen zur Verfügung:
      • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafterm einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Fragebogen-Teil I
      • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafterm einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Fragebogen-Teil II
    • Füllen Sie bitte die Fragebögen vollständig aus. Je nach Fragebogen beinhaltet dieser Fragen 
      • zu der Gesellschaft allgemein, 
      • den gesellschaftsrechtlichen Stellungen oder 
      • den Tätigkeiten und Vergütungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. 
    • Sofern erforderlich, fügen Sie den Fragebögen Ihren Gesellschaftsvertrag oder Nachweise in Kopie bei, zum Beispiel 
      • einen aktuellen Handelsregisterauszug, 
      • Anstellungsverträge oder 
      • Statusfeststellungsbescheide.
    • Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Fragebögen bitte an die Künstlersozialkasse. 

    Nach Eingang der Fragebögen prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung per Post. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung. 

    Wenn die Künstlersozialkasse feststellt, dass Bezüge Ihrer Gesellschafterinnen oder Gesellschafter zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe gehören: 

    • Sie werden aufgefordert, die Bezüge bei Ihren zukünftigen Entgeltmeldungen zu berücksichtigen. 
    • Sie werden aufgefordert, bereits abgegebene Entgeltmeldungen für nicht verjährte Jahre zu korrigieren. 
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Monate (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Stichwörter

    OHG, Künstlersozialkasse, Tätigkeit, KSA, Gesellschafterin, Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, Künstlersozialabgabe, publizistisch, UG haftungsbeschränkt Co KG, KG, KSK, Gesellschafter, Abgabe, Bezüge, künstlerisch, Gehalt, GmbH & Co. KG, UG haftungsbeschränkt, GmbH, Geschäftsführer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English