Künstlersozialversicherung Änderung Grunddaten (Tätigkeit)

    Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen

    Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann es sein, dass Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind. Um das festzustellen, mussten Sie bestimmte Angaben machen und Unterlagen bei der Künstlersozialkasse einreichen. Anhand dieser beurteilte die Künstlersozialkasse, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt.

    Die Künstlersozialkasse überprüft Ihre Versicherungspflicht, wenn sich einer der folgenden Punkte ändert:

    • die Art Ihrer Tätigkeiten,
    • der Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder
    • die Rechtsform Ihrer Tätigkeit.

    Gleiches gilt, wenn Sie zusätzliche selbstständige Tätigkeiten aufnehmen, die (gegebenenfalls) künstlerisch oder publizistisch sind. Denn diese könnten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sein.

    Daher müssen Sie der Künstlersozialkasse alle genannten Änderungen mitteilen.

    Bitte beachten Sie Folgendes:

    Wenn eine juristische Person oder Gesellschaft die künstlerische oder publizistische Tätigkeit anbietet, muss diese gegebenenfalls Künstlersozialabgabe zahlen.

    Online-Dienst

    Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit online mitteilen

    ID: B100019_111690767

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-Fragebögen
    • Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.
    • Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
    • Es gibt eine Änderung:
      • der Rechtsform Ihrer Tätigkeit
      • der Tätigkeit selbst
      • oder: Sie haben eine weitere (gegebenenfalls) künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgenommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Nicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Online-Mitteilung:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. Teilen Sie uns als Änderung die Gründung einer GmbH mit, kann das Ausfüllen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen (ungefähr 45 Minuten).
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
    • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
    • Anschließend müssen Sie weitere Angaben zur eingetretenen oder beabsichtigten Veränderung Ihrer Tätigkeit machen und Sie können je nach Anliegen weitere Unterlagen hochladen.

    Mitteilung per Post:

    • Teilen Sie uns formlos mit, was sich an Ihrer Tätigkeit verändert hat.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Sofern vorhanden, fügen Sie Ihrer Mitteilung gern Nachweise bei, die die Veränderung belegen.
    • Bei Gründung einer GmbH füllen Sie bitte ergänzend die PDF-Fragebögen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern Teil I und Teil II aus und fügen diese sowie die darin genannten Unterlagen Ihrer formlosen Mitteilung bei.
    • Fügen Sie alle Unterlagen zusammen, unterschreiben Sie Ihre Mitteilung und bei Gründung einer GmbH auch die beiden ausgedruckten PDF-Fragebögen und schicken alles an die Künstlersozialkasse.

    Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

    Fristen

    Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls schon, bevor diese eintritt.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Monate

    2 bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen sowie von der Art der Änderung. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer 3 Monate.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    weitere selbständige Tätigkeit, UG haftungsbeschränkt, GmbH Co KG, GmbH, Tätigkeitsort, Künstlersozialkasse, Tätigkeitsschwerpunkt, KSK, Geschäftsführer, Rechtskreis, Gesellschafter-Geschäftsführer, OHG, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, Gesellschafter, KG, Rechtsform

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English