Künstlersozialversicherung Änderung Bezug Entgeltersatzleistungen

    Entgeltersatzleistung erhalten und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen

    Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.

    Beschreibung

    Sie sind künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig und über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.

    Der zuständige Leistungsträger prüft die Voraussetzungen für:

    • Krankengeld
    • Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
    • Mutterschaftsgeld
    • Verletztengeld
    • Übergangsgeld oder weiteren Entgeltersatzleistungen

    Je nach Art der Leistung kann das sein:

    • die gesetzliche Krankenkasse,
    • ein Unfallversicherungsträger oder
    • ein gesetzlicher Rentenversicherungsträger

    Haben Sie Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse entrichten. Damit die Künstlersozialkasse die sogenannte Beitragsfreiheit feststellen kann, müssen Sie den Leistungsbezug anzeigen. Außerdem sollten Sie diesen am besten auch durch Nachweise belegen, um zusätzlichen Schriftwechsel zu vermeiden.

    Die Beitragsfreiheit dauert so lange an, wie Sie die Entgeltersatzleistung erhalten.

    Online-Dienst

    Bezug von Entgeltersatzleistungen online mitteilen und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen

    ID: B100019_109898364

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen
      • wenn Sie Krankengeld beziehen: Mitteilung eines Krankengeldbezuges
      • wenn Sie Mutterschaftsgeld beziehen: Mitteilung eines Mutterschaftsgeldbezuges
    • Nachweis über den Bezug der Entgeltersatzleistung, beispielsweise:
      • eine Kopie des Bewilligungsbescheides oder
      • ein anderes Schreiben des zuständigen Leistungsträgers.

    Voraussetzungen

    • Der Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung muss durch den zuständigen Leistungsträger festgestellt worden sein.
    • Der Beginn und gegebenenfalls auch das Ende der Leistungsgewährung müssen bekannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie aufgrund eigener Krankheit, der Krankheit Ihres Kindes oder einer Schwangerschaft nicht arbeiten können:    

    • Wenden Sie sich an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt und lassen sich Ihre Arbeitsunfähigkeit, die Krankheit Ihres Kindes oder Ihre Schwangerschaft bescheinigen.
    • Sofern diese Bescheinigung nicht elektronisch von der Arztpraxis an Ihre zuständige Krankenkasse übermittelt wird, reichen Sie diese bitte dort ein.
    • Bitte beantworten Sie Fragen Ihrer Krankenkasse unverzüglich.
    • Sollten Sie eine Entgeltersatzleistung erhalten, lassen Sie sich den Beginn und gegebenenfalls das schon bekannte Ende des Leistungsbezuges schriftlich bestätigen.

    Den Bezug der Entgeltersatzleistung können Sie der Künstlersozialkasse dann online oder per Post mitteilen.

    Online-Mitteilung:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite wählen Sie die von Ihnen bezogene Entgeltersatzleistung aus.
    • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zum jeweiligen Leistungsbezug.
    • Anschließend können Sie die Daten Ihres Leistungsbezuges angeben und soweit vorhanden Nachweise hochladen.
    • Beim Bezug von Mutterschaftsgeld folgen zudem noch wenige Fragen zu Ihrer weiteren Berufstätigkeit.

    Mitteilung per Post:

    • Wenn Sie Krankengeld beziehen, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung wegen Krankheit/Arbeitsunfähigkeit mit Bezug von Krankengeld" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
    • Wenn Sie Mutterschaftsgeld beziehen, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Drucken Sie das ausgefüllte PDF aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse.
    • Wenn Sie Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, Verletztengeld oder Übergangsgeld beziehen, teilen Sie uns unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer die Daten des Leistungsbezuges bitte kurz formlos mit.
    • Fügen Sie Ihrer Mitteilung einen Nachweis über den Leistungsbezug bei, soweit Ihnen einer vorliegt.

    Die festgestellte Beitragsfreiheit bekommen Sie schriftlich bestätigt.

    Fristen

    Bitte teilen Sie uns den Bezug einer Entgeltersatzleistung unverzüglich mit.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 28.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Krankengeld, Übergangsgeld, Künstlersozialkasse, Mutterschutz, Verletztengeld, KSK, Beitragsfreiheit, Entgeltersatzleistungen, Mutterschaftsgeld, Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English