Künstlersozialversicherung Änderung der Berechnungsgrundlage (unterjährig)

    Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse ändern

    Ihre berufliche Situation verändert sich derart, dass Sie ein anderes Einkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwarten? Dann müssen Sie Ihre Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse anpassen.

    Beschreibung

    Soweit Sie als künstlerisch oder als publizistisch selbstständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, können Sie Ihre bei der Künstlersozialkasse vorliegende Einkommensschätzung jederzeit ändern.

    Durch die Abgabe einer neuen Einkommensschätzung können Sie Ihre Beitragshöhe an Ihre neue Situation anpassen.

    Bei der Änderung Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte Folgendes:

    • Geben Sie Ihre Einkommensschätzung immer in vollen Eurobeträgen an.
    • Sollten Sie einen Verlust erwarten, tragen Sie als voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 0 EUR ein.
    • Änderungen der Einkommensschätzung sind sowohl nach oben als auch nach unten möglich.
    • Änderungen der Einkommensschätzung sind mehrfach im Jahr möglich.

    Eine Änderung Ihrer Einkommensschätzung wirkt sich im Regelfall ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung auf die Beitragsberechnung aus.
     

    Online-Dienst

    Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse online ändern

    ID: B100019_105608505

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Online-Antrag beziehungsweise PDF-Formular mit geänderter Berechnungsgrundlage

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sein.
    • Die Einkommenserwartung aus Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
     

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Einkommensschätzung immer nur von Januar bis November eines Jahres aktualisieren können.

    Ermitteln Sie zunächst anhand Ihrer bislang erzielten Einkünfte und unter Berücksichtigung Ihrer zukünftigen Auftragslage Ihre neue Einkommenserwartung für das laufende Jahr.

    Online-Mitteilung:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können. 
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. 
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen rund um das Thema "Einkommensschätzung".
    • Anschließend können Sie Ihr aktualisiertes voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen eintragen.

    Mitteilung per Post:

    • Füllen Sie das PDF-Formular "Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Drucken Sie das ausgefüllte PDF aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse.

    Die Änderung Ihrer Einkommensschätzung bekommen Sie schriftlich bestätigt. Unter Umständen erhalten Sie eine neue Beitragsmitteilung.
     

    Fristen

    Bitte teilen Sie Änderungen Ihres geschätzten Jahresarbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer selbstständiger Tätigkeit unverzüglich mit. Die Änderung kann für das laufende Jahr nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit von Januar bis November eines Jahres eingeht.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Jahresarbeitseinkommen, KSK, Einkünfte, Gewinn, Künstlersozialkasse, Verlust, Einkommen, Beitrag ändern, AE-Schätzung, Einkommensschätzung, Beitragsberechnungsgrundlage, Beitragszahlung, Gewinn- und Verlustrechnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English